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Personaldienstleister in Marburg

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis kennt 2 Betriebe für Personaldienstleister in Marburg. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.

Die Suche nach einem passenden Anbieter für Job, Zeitarbeit, Vermittlung, Bewerbung endet selten beim ersten Treffer. Für Marburg zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.

In Marburg kennen sich die Betriebe im Bereich Personaldienstleister untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.

Marburg ist Teil des Landkreis Marburg-Biedenkopf in Hessen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf 4 Postleitzahlen von 35037 bis 35043 kommen 78.203 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Personaldienstleister in Marburg eher dünn besetzt: rund 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Marburg 780 Einträge erfasst. Mit 26.8 Kilometern Entfernung ist Gießen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Marburg praktisch erweitert.

Die Einträge im Überblick

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Im Einsatz ist die Verantwortung geteilt: Arbeitsschutz, Unterweisung und Arbeitszeiterfassung liegen beim Entleiher, Lohn, Urlaub und Entgeltfortzahlung beim Verleiher. Es gelten der allgemeine Mindestlohn und der Branchenmindestlohn der Zeitarbeit, dazu kommen Branchenzuschläge je nach Einsatzbranche. Im Bauhauptgewerbe ist die Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich untersagt, mit eng begrenzten tariflichen Ausnahmen.

Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung sind zwei verschiedene Geschäfte. Bei der Überlassung bleibt der Arbeitsvertrag beim Verleiher, der eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit braucht, und Sie arbeiten im Betrieb des Entleihers. Bei der Vermittlung entsteht ein Arbeitsvertrag direkt mit dem Unternehmen, das Honorar trägt in aller Regel der einstellende Betrieb, nicht die bewerbende Person.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Bewerbungsunterlagen prüfen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Direktvermittlung in Festanstellung
  • Übernahmeoption beim Kunden

Vor der Beauftragung klären

Bei Personaldienstleister ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten

Was den Preis bestimmt

Wer bei Personaldienstleister nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.

Betriebe in der Nähe

Marburg teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Marburg-Biedenkopf denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.

Weitere Einträge am Ort

Alle Branchen in Marburg

Die wiederkehrenden Fragen

Werde ich zwischen zwei Einsätzen bezahlt?

Ja. In der Zeitarbeit besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, das Entgelt läuft auch in einsatzfreien Zeiten weiter, der Verleiher trägt dieses Risiko. Ein Vertrag, der Bezahlung nur für Einsatztage vorsieht, ist an dieser Stelle unwirksam. Urlaub und Entgeltfortzahlung gelten wie sonst auch.

Was steht in einem Zeitarbeitsvertrag?

Der Verleiher als Arbeitgeber, der in Bezug genommene Tarifvertrag, die Eingruppierung, die regelmäßige Arbeitszeit und der Einsatz an wechselnden Orten. Prüfen Sie die Regelungen zu Arbeitszeitkonto, Fahrtkosten und Kündigung in der Probezeit. Der konkrete Einsatz wird zusätzlich schriftlich mitgeteilt.

Zahle ich als Bewerber etwas?

Bei der Vermittlung in eine Festanstellung zahlt üblicherweise das einstellende Unternehmen. Von Arbeitsuchenden darf ein Vermittler nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen Geld verlangen, etwa gegen einen von der Arbeitsagentur ausgestellten Vermittlungsgutschein. Wer vorab Gebühren für Bewerbungsunterlagen oder Datenbankaufnahme fordert, ist mit Vorsicht zu behandeln.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Wie aktuell sind die Angaben?

Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.

Was ist eine Anfahrtspauschale?

Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.

Hintergrund und Begriffe

Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.