Immobilienmakler in Möglingen
Für Möglingen fehlt zu Immobilienmakler bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 11.334Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 71696Postleitzahl
Diese Übersicht für Möglingen richtet sich an alle, die Verkaufen, Vermieten, Bewertung, Provision planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
In einem Ort dieser Größe gibt es bei Immobilienmakler oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.
Verwaltungstechnisch gehört Möglingen zum Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 11.334 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 71696. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 54 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Ludwigsburg, rund 4.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Möglingen in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Möglingen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Weitblick Ludwigsburg, rund 4.2 km
- E&G private Immobilien Ludwigsburg, rund 4.4 km
- Avila Immobilien GmbH & Co. KG Ludwigsburg, rund 4.5 km
- Lillich Immobilien Kornwestheim, rund 4.6 km
- PTM Consulting GmbH Stuttgart, rund 5.5 km
- Engin Immobilien Kornwestheim, rund 5.5 km
- Tolias-Immobilien Stuttgart, rund 6.9 km
- Domizil Immobilien Ditzingen, rund 8.1 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Die Tätigkeit ist nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig, dazu kommt eine gesetzliche Weiterbildungspflicht mit fester Stundenzahl innerhalb eines Dreijahreszeitraums. Die Berufsbezeichnung selbst ist nicht geschützt, eine Vermögensschadenhaftpflicht üblich, aber nicht vorgeschrieben. Fragen Sie nach Erlaubnis, Versicherung und nach vergleichbaren Objekten, die tatsächlich verkauft und nicht nur inseriert wurden.
Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt, und die Gebühr ist auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Für Inserat und Besichtigung ist der Energieausweis Pflicht, seine Kennwerte müssen in der Anzeige stehen. Ein Alleinauftrag bindet für eine Laufzeit, dafür arbeitet der Makler mit mehr Einsatz, ein einfacher Auftrag lässt Parallelvermarktung zu.
Typische Leistungen
Was Betriebe im Bereich Immobilienmakler typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Verkauf von Haus und Wohnung
- Exposé und Besichtigungen
- Unterlagenbeschaffung beim Amt
- Marktwerteinschätzung
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Ein Betrieb, der bei Immobilienmakler von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Wie abgerechnet wird
Preise im Bereich Immobilienmakler lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Betriebe in der Nähe
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Möglingen reicht bis in Landkreis Ludwigsburg hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Weitere Branchen am Ort
Was oft gefragt wird
Was kann ich von einem Makler verlangen?
Eine begründete Preiseinschätzung, vollständige Unterlagen, ein Exposé mit den gesetzlich geforderten Energieangaben, gesteuerte Besichtigungen und eine Rückmeldung zum Vermarktungsstand. Bei einem Alleinauftrag gehört ein regelmäßiger Bericht dazu. Lassen Sie sich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten des Auftrags vor der Unterschrift zeigen.
Muss ich Mängel offenlegen?
Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.
Wie entsteht der Angebotspreis?
Über den Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte, über den Ertragswert bei vermieteten Objekten und über den Sachwert bei besonderen Häusern. Grundlage sind Bodenrichtwerte und Auswertungen der Gutachterausschüsse. Ein zu hoher Startpreis verlängert die Vermarktung und führt am Ende häufig zu einem niedrigeren Ergebnis.
Wie aktuell sind die Angaben?
Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Hintergrund und Begriffe
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.