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Friseure in Murnau am Staffelsee

Kurz gesagt

Für den Bereich Friseure führt diese Seite 6 Betriebe in Murnau am Staffelsee, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Friseure in Murnau am Staffelsee. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.

Bei Friseure zählt in Murnau am Staffelsee die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.

Murnau am Staffelsee liegt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 11.918 Einwohner und die Postleitzahl 82418. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Friseure in Murnau am Staffelsee überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 5,0 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 200 Einträge für Murnau am Staffelsee über alle Branchen hinweg. Mit 21.9 Kilometern Entfernung ist Garmisch-Partenkirchen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Murnau am Staffelsee praktisch erweitert.

Diese Betriebe sind erfasst

Wer in Murnau am Staffelsee im Bereich Friseure arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Lockiges und stark texturiertes Haar verlangt andere Techniken als glattes: Es wird häufig trocken geschnitten, weil sich die Sprungkraft erst dann zeigt, und Flechtfrisuren, Weaves oder Relaxer sind ein eigenes Handwerk. Nicht jeder Salon arbeitet damit. Termine dauern länger und werden oft nach Zeit und nicht nach Schnittpreis berechnet.

Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig, es steht in der Anlage A der Handwerksordnung. Ein Salon wird also von einer Meisterin, einem Meister oder einer gleichgestellten Betriebsleitung geführt. Preise richten sich nach Haarlänge und Arbeitszeit, nicht nach Geschlecht, seit die getrennten Damen- und Herrenpreislisten als benachteiligend gelten. Farbtechniken werden fast überall zusätzlich zum Schnitt berechnet.

Leistungen im Überblick

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Barbier und Bartpflege
  • Hochsteckfrisuren für Anlässe
  • Dauerwelle und Glättung
  • Damen- und Herrenschnitte

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Prüfen Sie bei Friseure, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.

Ablauf eines Auftrags
SchrittWorauf es ankommt
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen

Wie abgerechnet wird

Wer bei Friseure nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.

Auch im Umland

Murnau am Staffelsee teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Garmisch-Partenkirchen denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.

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Die wiederkehrenden Fragen

Was kostet mehr, Schnitt oder Farbe?

In aller Regel die Farbe, weil Einwirkzeit, Materialverbrauch und Nachbehandlung dazukommen. Preislisten trennen deshalb Ansatzfarbe, Längenausgleich, Strähnen und Tönung. Lassen Sie sich vor dem Anrühren sagen, welche Posten zusammenkommen, denn nach dem Auftragen lässt sich der Umfang nicht mehr reduzieren.

Ist Trinkgeld im Preis enthalten?

Nein, die ausgezeichneten Preise sind Endpreise für die Leistung, Trinkgeld bleibt freiwillig. Üblich ist ein kleiner Aufschlag, gern direkt an die Person, die gearbeitet hat. Bei Kartenzahlung lohnt die Nachfrage, ob der Aufschlag dort ankommt, in manchen Salons läuft er über die Kasse.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Was gehört in eine gute Anfrage?

Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.

Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?

Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.

Zum Weiterlesen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.