Autohäuser und Autohändler in Neu-Ulm
Aktuell stehen für Neu-Ulm 25 Einträge zum Stichwort Autohäuser und Autohändler im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 25Einträge
- 61.780Einwohner
- BayernBundesland
- 89231,89233Postleitzahl
Bei Autohäuser und Autohändler in Neu-Ulm scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.
Mittelstädte wie Neu-Ulm liegen bei Autohäuser und Autohändler oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Neu-Ulm ist Teil des Landkreis Neu-Ulm in Bayern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 61.780 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahlen 89231, 89233. Das ergibt etwa 4,0 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Autohäuser und Autohändler ist das überdurchschnittlich dicht. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 493 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Ulm, rund 1.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Neu-Ulm in der Regel mit an.
Wer ist gelistet?
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Beim Autohaus zählt zuerst, wer verkauft. Ein Händler haftet gegenüber Verbrauchern für Sachmängel, beim Gebrauchtwagen lässt sich die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen, aber nicht ausschließen. Beim Privatverkauf ist der Ausschluss dagegen üblich. Formulierungen wie gekauft wie gesehen ändern beim Händlerverkauf an einen Verbraucher nichts an der Haftung.
Beim Neuwagen bestimmen Lieferzeit und Bindung den Ablauf. Bestellte Fahrzeuge haben häufig einen unverbindlichen Liefertermin, bei Überschreitung brauchen Sie eine Nachfrist, um sich vom Vertrag zu lösen. Tageszulassungen und Vorführwagen sind rechtlich Gebrauchtwagen mit geringer Laufleistung, dafür beginnen Garantiefristen bereits mit dem Tag der Erstzulassung und nicht mit Ihrer Übernahme des Fahrzeugs.
Was üblicherweise angeboten wird
Was Betriebe im Bereich Autohäuser und Autohändler typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Fahrzeugankauf und Inzahlungnahme
- Werkstatt und Ersatzteile
- Neuwagen und Jahreswagen
- Zulassungsservice
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Wer bei Autohäuser und Autohändler ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Wie abgerechnet wird
Der günstigste Betrieb für Autohäuser und Autohändler ist nicht automatisch der teuerste Fehler, aber ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, verdient eine Rückfrage statt einer Unterschrift.
In der Umgebung
Rund um Neu-Ulm bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
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Häufige Fragen
Wie lange haftet ein Händler für einen Gebrauchtwagen?
Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Mängelhaftung, beim Gebrauchtwagen kann sie vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Zeigt sich ein Mangel in den ersten Monaten, hilft die gesetzliche Beweislastumkehr. Ein vollständiger Ausschluss ist beim Verkauf an Verbraucher unwirksam, auch mit dem Zusatz gekauft wie gesehen.
Was tun, wenn der bestellte Neuwagen zu spät kommt?
Bei unverbindlichen Lieferterminen können Sie nach Überschreitung eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Die Einzelheiten stehen in den Neuwagenverkaufsbedingungen. Halten Sie die Fristsetzung schriftlich fest, denn ohne Nachfrist ist ein Rücktritt in der Regel nicht wirksam.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Hintergrund und Begriffe
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