Bars und Kneipen in Neu-Ulm
Dieses Verzeichnis kennt 10 Betriebe für Bars und Kneipen in Neu-Ulm. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
- 10Einträge
- 61.780Einwohner
- BayernBundesland
- 89231,89233Postleitzahl
Bars und Kneipen in Neu-Ulm: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Neu-Ulm ist eine Mittelstadt mit rund 61.780 Einwohnern. Bei Bars und Kneipen ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Neu-Ulm ist Teil des Landkreis Neu-Ulm in Bayern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 61.780 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahlen 89231, 89233. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bars und Kneipen in Neu-Ulm im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Neu-Ulm 492 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Ulm, rund 1.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Neu-Ulm in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
Sie betreiben in Neu-Ulm einen Betrieb im Bereich Bars und Kneipen und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.
Wer Türpersonal einsetzt, braucht dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis und eine Sachkundeprüfung, das ist keine Formsache. Der Ausschank an erkennbar Betrunkene ist unzulässig, ebenso Wetttrinken und Flatrate-Angebote in mehreren Ländern. Vorgeschrieben sind außerdem freie Rettungswege und eine Höchstzahl an Personen im Raum, beides wird bei Veranstaltungen kontrolliert.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Sportübertragungen
- Livemusik und Veranstaltungen
- Raucherbereich oder Außenplätze
- Bier vom Fass
Woran Sie Angebote messen
Ein belastbarer Vergleich bei Bars und Kneipen beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Was den Preis bestimmt
Für Bars und Kneipen in Neu-Ulm gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Betriebe in der Nähe
Die Grenze von Landkreis Neu-Ulm ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Neu-Ulm sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
Weitere Branchen am Ort
Was oft gefragt wird
Muss eine Bar Kartenzahlung anbieten?
Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.
Darf mich ein Betrieb abweisen?
Ja, aufgrund des Hausrechts, solange die Ablehnung nicht an Merkmale wie Herkunft, Geschlecht oder Religion anknüpft, denn das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Übliche Gründe sind Überfüllung, erkennbare Betrunkenheit, fehlender Altersnachweis oder ein früheres Hausverbot. Eine Begründung muss an der Tür nicht gegeben werden.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Hintergrund und Begriffe
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.