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Ärzte und Praxen in Neu-Ulm

Kurz gesagt

In Neu-Ulm sind derzeit 31 Betriebe im Bereich Ärzte und Praxen verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.

Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Ärzte und Praxen meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Neu-Ulm nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.

In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Ärzte und Praxen mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.

Neu-Ulm ist Teil des Landkreis Neu-Ulm in Bayern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahlen 89231, 89233 kommen 61.780 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 5,0 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Neu-Ulm 492 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Ulm, rund 1.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Neu-Ulm in der Regel mit an.

Die Einträge im Überblick

Sie betreiben in Neu-Ulm einen Betrieb im Bereich Ärzte und Praxen und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Manche Krankenkassen bieten Hausarztverträge an, dann führt der Weg zum Facharzt über die Hausarztpraxis, im Gegenzug gibt es Vorteile bei Terminen oder Beiträgen. Die Teilnahme ist freiwillig und bindet Sie für einen vereinbarten Zeitraum an eine Praxis. Vor bestimmten planbaren Eingriffen besteht zudem ein gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung.

Nicht jede Praxis nimmt neue Patientinnen und Patienten auf, und die Abrechnung unterscheidet sich: Kassenpraxen rechnen über die Versichertenkarte ab, Privatpraxen nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Rechnung an Sie. Individuelle Gesundheitsleistungen sind Selbstzahlerleistungen und brauchen vorab eine schriftliche Vereinbarung. Für einzelne Facharztgruppen ist weiterhin eine Überweisung erforderlich.

Typische Leistungen

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Labor und Diagnostik
  • Impfungen und Reisemedizin
  • Vorsorge und Check-up
  • Hausbesuche im Einzugsgebiet

Vor der Beauftragung klären

Ein belastbarer Vergleich bei Ärzte und Praxen beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen

Was das kostet

Nachträge sind bei Ärzte und Praxen der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.

Auch im Umland

Wer in Neu-Ulm vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Neu-Ulm einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.

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Die wiederkehrenden Fragen

Wie komme ich schneller an einen Facharzttermin?

Über die Terminservicestelle unter 116117 werden gesetzlich Versicherten Termine vermittelt, je nach Dringlichkeit innerhalb bestimmter Fristen. Hilfreich ist eine Überweisung mit Dringlichkeitsvermerk aus der Praxis. Vermittelt wird in zumutbarer Entfernung und nicht zwingend in die Wunschpraxis, der Termin kann also bei einer anderen Praxis derselben Fachgruppe liegen.

Wer ist am Wochenende zuständig?

Für Anliegen, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zuständig. Bei Verdacht auf einen lebensbedrohlichen Notfall gilt 112. Bereitschaftspraxen sind örtlich organisiert, die Standorte veröffentlichen die Kassenärztlichen Vereinigungen. Bringen Sie Versichertenkarte und Ihre Medikamentenliste mit.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Begriffe dazu

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.