Bestattungsunternehmen in Neu-Ulm
1 Betriebe aus dem Bereich Bestattungsunternehmen sind für Neu-Ulm gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 1Eintrag
- 61.780Einwohner
- BayernBundesland
- 89231,89233Postleitzahl
Diese Übersicht für Neu-Ulm richtet sich an alle, die Trauerfall, Kosten, Formalitäten, Bestattungsarten planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Bestattungsunternehmen mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.
Neu-Ulm liegt im Landkreis Neu-Ulm in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 61.780 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahlen 89231, 89233. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bestattungsunternehmen in Neu-Ulm eher dünn besetzt: rund 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Neu-Ulm 493 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Ulm, rund 1.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Neu-Ulm in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
Sie betreiben in Neu-Ulm einen Betrieb im Bereich Bestattungsunternehmen und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Im Trauerfall entscheidet oft die Reihenfolge: Der Auftrag wird erteilt, bevor etwas verglichen wurde. Bestattungsunternehmen müssen Preisverzeichnisse vorlegen, und die Leistungen sind einzeln beauftragbar, von der Überführung über Sarg oder Urne bis zur Trauerfeier. Fremdkosten wie Friedhofsgebühren, Krematorium, Urkunden und Anzeigen werden ausgelegt und weitergereicht, sie sind kein Teil der Bestatterleistung.
Die Bestattungsart bestimmt den weiteren Weg: Erdbestattung im Reihen- oder Wahlgrab, Urnenbeisetzung, Gemeinschaftsgrab, Beisetzung in einem Bestattungswald oder auf See. Am Grab hängt ein Nutzungsrecht für eine festgelegte Ruhezeit, das sich später verlängern lässt. Was als Grabmal zulässig ist, steht in der Friedhofssatzung, ebenso die Regeln zu Pflege und Bepflanzung.
Was üblicherweise angeboten wird
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Erd-, Feuer- und Seebestattung
- Trauerdrucksachen und Anzeigen
- Trauerfeier und Redner
- Vorsorgevertrag zu Lebzeiten
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Bestattungsunternehmen ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Was den Preis bestimmt
Bei Bestattungsunternehmen entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Betriebe in der Nähe
Neu-Ulm gehört zu Landkreis Neu-Ulm. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
- Bestattungsunternehmen Ulm
- Bestattungsunternehmen Blaustein
- Bestattungsunternehmen Senden
- Bestattungsunternehmen Erbach
- Bestattungsunternehmen Vöhringen
- Bestattungsunternehmen Weißenhorn
- Bestattungsunternehmen Blaubeuren
- Bestattungsunternehmen Langenau
- Bestattungsunternehmen Laupheim
- Bestattungsunternehmen Illertissen
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Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich beim Bestattungsunternehmen?
Die Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Stammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen zur Grabstelle, ein Vorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung.
Was ist in den ersten Stunden zu tun?
Zuerst die ärztliche Leichenschau veranlassen, ohne Todesbescheinigung geht nichts weiter. Danach Sterbefallanzeige beim Standesamt, dafür werden Personalausweis, Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Prüfen Sie, ob eine Bestattungsvorsorge, ein Testament oder ein Wunsch zur Bestattungsart vorliegt, bevor Sie entscheiden.
Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?
In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Begriffe dazu
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