AXA - Generalvertretung Juergen Manger
Fröbelstraße 4, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Zu Versicherungsbüros in Neustadt an der Weinstraße liegen 6 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.
Für Neustadt an der Weinstraße listet diese Seite Betriebe im Bereich Versicherungsbüros. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Neustadt an der Weinstraße hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Versicherungsbüros lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Als kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz bündelt Neustadt an der Weinstraße Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Auf die Postleitzahlen 67433, 67434, 67435 kommen 53.920 Einwohner. Das ergibt etwa 1,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Versicherungsbüros ist das im üblichen Rahmen. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 680 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Haßloch, rund 8.4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Neustadt an der Weinstraße in der Regel mit an.
Fröbelstraße 4, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Mußbacher Landstraße 21, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Betriebe aus Neustadt an der Weinstraße können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Im Schadenfall zählt die Reihenfolge: unverzüglich melden, den Schaden gering halten, nichts ohne Absprache entsorgen oder reparieren lassen und die Weisungen des Versicherers beachten. Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden richtet sich der Anspruch gegen die Versicherung der Gegenseite, und die Werkstattwahl bleibt frei. In der Kaskoversicherung wirken dagegen Selbstbeteiligung und Rückstufung.
Wichtiger als der Beitrag ist die Deckung: In der Hausratversicherung wird die Versicherungssumme über die Wohnfläche ermittelt, ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht verhindert spätere Kürzungen. Gebäude werden meist zum gleitenden Neuwert versichert. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind nicht automatisch enthalten, sie müssen als Elementarschutz eingeschlossen werden.
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
Bei Versicherungsbüros lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Bei Versicherungsbüros wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Rheinland-Pfalz teils von Nachbarbundesländern. Für Neustadt an der Weinstraße gilt das Landesrecht von Rheinland-Pfalz.
In der Regel mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres, das nicht zwingend dem Kalenderjahr entspricht. Prüfen Sie im Schein das Ablaufdatum. Unabhängig davon bestehen Sonderkündigungsrechte nach einem regulierten Schaden und bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung, dort gelten kurze Fristen.
Sie liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des versicherten Bestands liegt. Im Schaden wird dann anteilig gekürzt, und zwar auch bei einem kleinen Schaden. Vermeiden lässt sich das über die Summenermittlung nach Wohnfläche mit vereinbartem Unterversicherungsverzicht, der genau diese Kürzung ausschließt.
Bei Vertretern und Maklern wird die Vergütung aus dem Beitrag gezahlt, Sie überweisen also nichts gesondert, tragen die Kosten aber mit. Honorarberater rechnen direkt ab und vermitteln provisionsfrei. Fragen Sie im Erstgespräch nach der Vergütungsart, die Antwort erklärt einen Teil der Empfehlungen.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.