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Immobilienmakler in Oberzent

Kurz gesagt

Kein Eintrag zu Immobilienmakler in Oberzent bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.

Wer Verkaufen, Vermieten, Bewertung, Provision in Oberzent beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Oberzent ist eine Kleinstadt mit etwa 10.129 Einwohnern. Betriebe im Bereich Immobilienmakler arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.

Verwaltungstechnisch gehört Oberzent zum Landkreis Odenwaldkreis (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 10.129 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 64760. Über alle Branchen zusammen sind für Oberzent 124 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Weinheim, rund 20.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Oberzent in der Regel mit an.

Verzeichnete Betriebe

In Oberzent ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Bei der Vermietung gelten eigene Regeln: Von Interessenten dürfen nur Angaben verlangt werden, die für das Mietverhältnis erheblich sind, etwa Einkommensnachweise und eine Selbstauskunft, nicht dagegen Fragen zu Familienplanung oder Religion. In angespannten Wohnungsmärkten begrenzt die Mietpreisbremse die Miete, und der Vermieter muss über Ausnahmen informieren. Die Kaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt.

Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt, und die Gebühr ist auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Für Inserat und Besichtigung ist der Energieausweis Pflicht, seine Kennwerte müssen in der Anzeige stehen. Ein Alleinauftrag bindet für eine Laufzeit, dafür arbeitet der Makler mit mehr Einsatz, ein einfacher Auftrag lässt Parallelvermarktung zu.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.

  • Vermietung und Mietersuche
  • Exposé und Besichtigungen
  • Marktwerteinschätzung
  • Unterlagenbeschaffung beim Amt

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Immobilienmakler lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben

Wie abgerechnet wird

Bei Immobilienmakler trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.

Auch im Umland

Die Grenze von Landkreis Odenwaldkreis ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Oberzent sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.

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Was oft gefragt wird

Wann wird die Provision fällig?

Erst wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, beim Immobilienkauf also nach der notariellen Beurkundung. Für Exposés, Besichtigungen und Inserate darf ohne besondere Vereinbarung nichts gesondert verlangt werden. Scheitert der Vertrag, entsteht kein Anspruch, auch nicht anteilig.

Wie entsteht der Angebotspreis?

Über den Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte, über den Ertragswert bei vermieteten Objekten und über den Sachwert bei besonderen Häusern. Grundlage sind Bodenrichtwerte und Auswertungen der Gutachterausschüsse. Ein zu hoher Startpreis verlängert die Vermarktung und führt am Ende häufig zu einem niedrigeren Ergebnis.

Was gehört in eine gute Anfrage?

Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.

Zum Nachschlagen

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.