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Apotheken in Oranienburg

Kurz gesagt

Aktuell stehen für Oranienburg 12 Einträge zum Stichwort Apotheken im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.

Ob es um Medikamente, Notdienst, E-Rezept, Beratung geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Oranienburg zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

Mittelstädte wie Oranienburg liegen bei Apotheken oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.

Verwaltungstechnisch gehört Oranienburg zum Landkreis Oberhavel (Brandenburg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 16515 kommen 48.492 Einwohner. Das ergibt etwa 2,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Apotheken ist das im üblichen Rahmen. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 271 Einträge. Mit 8.4 Kilometern Entfernung ist Velten der nächste größere Ort, was die Auswahl in Oranienburg praktisch erweitert.

Betriebe im Verzeichnis

Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.

Neben Fertigarzneimitteln stellen Apotheken Rezepturen her, etwa Salben und Lösungen nach ärztlicher Vorgabe, dafür braucht es Zeit und oft eine Vorbestellung. Verordnungen gibt es in verschiedenen Formen: Das Kassenrezept geht zu Lasten der Krankenkasse, das grüne Rezept ist eine Empfehlung ohne Kostenübernahme, Privatrezepte rechnen Sie selbst mit Ihrer Versicherung ab.

Leistungen im Überblick

Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.

  • Rezepturen aus eigener Herstellung
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Arzneimittel auf Rezept und E-Rezept
  • Pflege- und Hilfsmittel

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Apotheken ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten

Wie abgerechnet wird

Nachträge sind bei Apotheken der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.

Auch im Umland

In Brandenburg sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Oranienburg ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.

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Was oft gefragt wird

Wie lange kann ich ein Rezept einlösen?

Ein Kassenrezept ist in der Regel 28 Tage ab Ausstellung zu Lasten der Krankenkasse einlösbar, danach wird es zum Privatrezept. Für Betäubungsmittelrezepte und einzelne Sonderformen gelten eigene, kürzere Fristen. Prüfen Sie deshalb das Ausstellungsdatum, bevor Sie ein Rezept längere Zeit liegen lassen.

Warum bekomme ich ein anderes Präparat als sonst?

Weil Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem bestimmten Hersteller geschlossen hat und die Apotheke das wirkstoffgleiche Mittel dieses Herstellers abgeben muss. Ausnahmen gelten, wenn die Praxis den Austausch auf dem Rezept ausgeschlossen hat, und in Fällen von Lieferengpässen.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Sollte ich Material selbst besorgen?

Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.

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Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.