Notare in Pfarrkirchen
In Pfarrkirchen ist zu Notare noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.
- 0Einträge
- 13.694Einwohner
- BayernBundesland
- 84347Postleitzahl
Diese Übersicht für Pfarrkirchen richtet sich an alle, die Beurkundung, Kaufvertrag, Vollmacht planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Pfarrkirchen ist eine Kleinstadt mit etwa 13.694 Einwohnern. Betriebe im Bereich Notare arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Verwaltungstechnisch gehört Pfarrkirchen zum Landkreis Rottal-Inn (Bayern). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 13.694 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 84347. Über alle Branchen zusammen sind für Pfarrkirchen 103 Einträge erfasst. Mit 36.7 Kilometern Entfernung ist Mühldorf am Inn der nächste größere Ort, was die Auswahl in Pfarrkirchen praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
In Pfarrkirchen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Notarin Dr. Stefanie Kramer Eggenfelden, rund 13.6 km
- Weishäupl Hain Mühldorf a. Inn, rund 36.8 km
- Notare Dingolfing Dingolfing, rund 37.6 km
- Notar Benjamin Bremer Plattling, rund 37.6 km
- Notar Benjamin Bremer, Deggendorf Deggendorf, rund 43.5 km
- Notare Peter Suttner, Michael Trautner Landshut, rund 56.2 km
- Steer Landshut, rund 56.3 km
- Notar Markus Hamp Landshut, rund 56.4 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Beurkundungspflichtig sind unter anderem Grundstückskaufverträge, Gründung und Anteilsübertragung bei der GmbH, Erbverträge und Eheverträge. Bei Verbraucherverträgen soll der Entwurf im Regelfall zwei Wochen vor dem Termin vorliegen, damit Zeit zum Lesen bleibt. In der Beurkundung wird der Text vollständig verlesen. Nach der Beurkundung folgt der Vollzug mit Grundbuchamt, Behörden und Kaufpreisfälligkeit, das dauert Wochen.
Ein großer Teil der Arbeit betrifft Vorsorge: Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird von Banken und Behörden regelmäßig akzeptiert und ist für Immobiliengeschäfte in beglaubigter Form ohnehin nötig. Sie lässt sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen, damit Gerichte sie im Ernstfall finden. Patientenverfügung und Betreuungsverfügung werden meist im selben Termin mitbesprochen.
Typische Leistungen
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Testament und Erbvertrag
- Grundschuldbestellung
- Beglaubigung von Unterschriften
Vor der Beauftragung klären
Achten Sie bei Notare darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
Was das kostet
Angebote für Notare unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Nachbarorte
Pfarrkirchen liegt in Landkreis Rottal-Inn. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
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Häufige Fragen
Wer sucht den Notar aus und wer zahlt?
Beim Immobilienkauf beauftragt üblicherweise die Käuferseite und trägt laut Vertrag die Kosten, die Verkäuferseite zahlt meist nur die Löschung alter Grundbuchrechte. Gegenüber dem Notar haften beide Seiten gesamtschuldnerisch. Weil die Gebühren gesetzlich feststehen, ist die Auswahl eine Frage von Termin und Erreichbarkeit.
Was tun, wenn eine Seite am Termin fehlt?
Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich, beim Grundstückskauf muss sie beglaubigt sein. Verbreitet ist auch die Beurkundung mit vollmachtloser Vertretung, die anschließend genehmigt wird. Beides verursacht zusätzliche Gebühren, ist aber praktikabler als ein Termin, bei dem eine Partei einfach nicht erscheint.
Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?
Der Notar belehrt neutral über den Inhalt, er berät aber keine Seite strategisch und prüft nicht, ob der Preis angemessen ist. Bei komplizierten Konstellationen, etwa Firmenanteilen, Erbauseinandersetzungen oder Auslandsbezug, ist zusätzliche anwaltliche Beratung vor dem Termin sinnvoll. Bei Standardfällen genügt meist die notarielle Belehrung.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
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Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.