Apotheken in Pfarrkirchen
4 Einträge zu Apotheken sind für Pfarrkirchen hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 4Einträge
- 13.694Einwohner
- BayernBundesland
- 84347Postleitzahl
Apotheken in Pfarrkirchen: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Pfarrkirchen ist eine Kleinstadt mit etwa 13.694 Einwohnern. Betriebe im Bereich Apotheken arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Verwaltungstechnisch gehört Pfarrkirchen zum Landkreis Rottal-Inn (Bayern). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 13.694 Einwohner und die Postleitzahl 84347. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Apotheken in Pfarrkirchen überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 2,9 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 109 Einträge für Pfarrkirchen über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Mühldorf am Inn, rund 36.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Pfarrkirchen in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
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Das Besondere an dieser Branche
Neben Arzneimitteln geben Apotheken Hilfsmittel ab, etwa Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Blutzuckerteststreifen oder Inhaliergeräte. Dafür braucht der Betrieb je nach Produktgruppe einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen, und es gelten eigene Zuzahlungsregeln. Nicht jede Apotheke führt jede Gruppe, deshalb lohnt der Anruf, bevor Sie mit der Verordnung losgehen.
Wer dauerhaft mehrere Arzneimittel anwendet, hat Anspruch auf einen Medikationsplan. Apotheken bieten zudem Botendienste an und beliefern Pflegeeinrichtungen im Rahmen von Versorgungsverträgen. Beim Versandhandel gilt für verschreibungspflichtige Mittel derselbe einheitliche Preis, und für den Versand aus dem Ausland gelten eigene Regeln, die Sie vor der Bestellung kennen sollten.
Das gehört zum Leistungsbild
Was Betriebe im Bereich Apotheken typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Arzneimittel auf Rezept und E-Rezept
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Botendienst nach Hause
- Impfstoffe und Verbandmittel
Woran Sie Angebote messen
Fragen Sie bei Apotheken nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
Was den Preis bestimmt
Bei Apotheken trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Auch im Umland
Pfarrkirchen liegt in Landkreis Rottal-Inn. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
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Was oft gefragt wird
Was bedeutet ein grünes Rezept?
Es ist eine schriftliche Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Mittel, das Sie selbst bezahlen. Die gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten grundsätzlich nicht, einzelne Kassen erstatten im Rahmen von Satzungsleistungen. Heben Sie es auf, denn es dient zugleich als Beleg für die Steuererklärung.
Wie lange kann ich ein Rezept einlösen?
Ein Kassenrezept ist in der Regel 28 Tage ab Ausstellung zu Lasten der Krankenkasse einlösbar, danach wird es zum Privatrezept. Für Betäubungsmittelrezepte und einzelne Sonderformen gelten eigene, kürzere Fristen. Prüfen Sie deshalb das Ausstellungsdatum, bevor Sie ein Rezept längere Zeit liegen lassen.
Wie hoch ist die Zuzahlung auf ein Rezept?
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als das Mittel kostet. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Zum Nachschlagen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.