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Apotheken in Altötting

Kurz gesagt

5 Einträge zu Apotheken sind für Altötting hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.

Für Altötting listet diese Seite Betriebe im Bereich Apotheken. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.

Altötting ist eine Kleinstadt mit etwa 13.172 Einwohnern. Betriebe im Bereich Apotheken arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.

Altötting liegt im Landkreis Altötting in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 84503 kommen 13.172 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Apotheken in Altötting überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 3,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 266 Einträge. Mit 19.5 Kilometern Entfernung ist Waldkraiburg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Altötting praktisch erweitert.

Die Einträge im Überblick

Wer in Altötting im Bereich Apotheken arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.

Neben Fertigarzneimitteln stellen Apotheken Rezepturen her, etwa Salben und Lösungen nach ärztlicher Vorgabe, dafür braucht es Zeit und oft eine Vorbestellung. Verordnungen gibt es in verschiedenen Formen: Das Kassenrezept geht zu Lasten der Krankenkasse, das grüne Rezept ist eine Empfehlung ohne Kostenübernahme, Privatrezepte rechnen Sie selbst mit Ihrer Versicherung ab.

Das gehört zum Leistungsbild

Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.

  • Botendienst nach Hause
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Arzneimittel auf Rezept und E-Rezept
  • Rezepturen aus eigener Herstellung

Vor der Beauftragung klären

Vergleichen Sie bei Apotheken nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort

Wie abgerechnet wird

Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Apotheken in Altötting. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.

Betriebe in der Nähe

Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Altötting reicht bis in Landkreis Altötting hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.

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Nachgefragt

Wie hoch ist die Zuzahlung auf ein Rezept?

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als das Mittel kostet. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Was bedeutet ein grünes Rezept?

Es ist eine schriftliche Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Mittel, das Sie selbst bezahlen. Die gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten grundsätzlich nicht, einzelne Kassen erstatten im Rahmen von Satzungsleistungen. Heben Sie es auf, denn es dient zugleich als Beleg für die Steuererklärung.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Hintergrund und Begriffe

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.