Bäckereien in Pfungstadt
4 Einträge zu Bäckereien sind für Pfungstadt hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 4Einträge
- 25.299Einwohner
- HessenBundesland
- 64319Postleitzahl
Wer Brot, Brötchen, Öffnungszeiten, Sonntag in Pfungstadt beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
In Pfungstadt kennen sich die Betriebe im Bereich Bäckereien untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Verwaltungstechnisch gehört Pfungstadt zum Landkreis Darmstadt-Dieburg (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 25.299 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 64319. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bäckereien in Pfungstadt im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 171 Einträge für Pfungstadt über alle Branchen hinweg. Darmstadt liegt etwa 7.5 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Pfungstadt.
Die Einträge im Überblick
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Was ein Brot heißen darf, beschreiben die Leitsätze für Brot und Kleingebäck: Ein Roggenbrot braucht einen überwiegenden Roggenanteil, ein Vollkornbrot muss nahezu vollständig aus Vollkornmahlerzeugnissen bestehen. Mehrkornbrot sagt dagegen nichts über Vollkorn aus. Roggengebäck bleibt länger frisch als reines Weizenbrot, weil es mehr Wasser bindet. Die Bezeichnung ist deshalb aussagekräftiger als der Hausmarkenname.
Der Arbeitstag beginnt nachts, damit die Ware zur Öffnung fertig ist, entsprechend früh endet die Schicht am Nachmittag. Viele Filialen tragen sich erst über das Mittagsgeschäft mit belegten Brötchen und Kaffee. Für Feiern nehmen Bäckereien Bestellungen für Brötchen, Platten und Kuchen an, oft mit Lieferung zu einer vereinbarten Uhrzeit.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Was Betriebe im Bereich Bäckereien typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Belegte Brötchen und Snacks
- Partyservice und Platten
- Sonntagsverkauf
- Kuchen und Torten auf Bestellung
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Achten Sie bei Bäckereien darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Was das kostet
Für Bäckereien in Pfungstadt gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Betriebe in der Nähe
Die Grenze von Landkreis Darmstadt-Dieburg ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Pfungstadt sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
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Was oft gefragt wird
Warum ist Brot vom Handwerksbäcker teurer?
Weil Zeit im Preis steckt: lange Teigführung, eigener Sauerteig, Nachtarbeit und Backen in kleineren Mengen. Dazu kommen Handarbeit beim Aufarbeiten und teurere Mehlqualitäten. Vorgebackene Rohlinge entstehen zentral in großen Chargen und werden nur noch fertig gebacken, das senkt Personal- und Energiekosten je Stück erheblich.
Wie lange vorher muss ich eine Torte bestellen?
Für eine Standardtorte aus dem Sortiment genügen meist wenige Tage, für Motivtorten, Hochzeitstorten oder ungewöhnliche Größen planen Sie Wochen ein. Entscheidend ist nicht das Backen, sondern die Dekorzeit. Klären Sie beim Bestellen Durchmesser, Portionszahl, Füllung und den Abholzeitpunkt verbindlich.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.
