Apotheken in Pfungstadt
Zu Apotheken in Pfungstadt liegen 4 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.
- 4Einträge
- 25.299Einwohner
- HessenBundesland
- 64319Postleitzahl
In Pfungstadt gehört Apotheken zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Der Auftragsbestand bei Apotheken schwankt in Pfungstadt stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Pfungstadt ist Teil des Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. 25.299 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 64319. Das ergibt etwa 1,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Apotheken ist das im üblichen Rahmen. Über alle Branchen zusammen sind für Pfungstadt 171 Einträge erfasst. Darmstadt liegt etwa 7.5 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Pfungstadt.
Betriebe im Verzeichnis
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Pfungstadt im Bereich Apotheken arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Apotheken arbeiten in einem stark regulierten Rahmen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel haben in Deutschland einen einheitlichen Abgabepreis, deshalb entscheiden bei Rezepten Verfügbarkeit, Beratung und Erreichbarkeit und nicht der Preis. Preisunterschiede gibt es bei rezeptfreien Mitteln und Kosmetik. Das elektronische Rezept wird über die Versichertenkarte, die App oder einen Ausdruck mit Code eingelöst.
Neben Arzneimitteln geben Apotheken Hilfsmittel ab, etwa Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Blutzuckerteststreifen oder Inhaliergeräte. Dafür braucht der Betrieb je nach Produktgruppe einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen, und es gelten eigene Zuzahlungsregeln. Nicht jede Apotheke führt jede Gruppe, deshalb lohnt der Anruf, bevor Sie mit der Verordnung losgehen.
Leistungen im Überblick
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Arzneimittel auf Rezept und E-Rezept
- Botendienst nach Hause
- Impfstoffe und Verbandmittel
- Pflege- und Hilfsmittel
Angebote richtig vergleichen
Der Vergleich bei Apotheken gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Zur Preisfrage
Bei Apotheken wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Betriebe in der Nähe
Für Vorhaben in Pfungstadt ist die Verwaltung in Landkreis Darmstadt-Dieburg der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Nachgefragt
Was bedeutet ein grünes Rezept?
Es ist eine schriftliche Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Mittel, das Sie selbst bezahlen. Die gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten grundsätzlich nicht, einzelne Kassen erstatten im Rahmen von Satzungsleistungen. Heben Sie es auf, denn es dient zugleich als Beleg für die Steuererklärung.
Wie finde ich die Notdienstapotheke?
Der Notdienst wechselt nach einem regionalen Plan der Apothekerkammer. Die diensthabende Apotheke steht im Aushang jeder Apotheke, in der Tagespresse und in den Notdienstsuchen der Kammern. Im Nacht- und Notdienst fällt eine gesetzlich festgelegte Zusatzgebühr an, die auch bei Zuzahlungsbefreiung zu zahlen ist.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Begriffe dazu
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
