Apotheken in Roßdorf
1 Betriebe aus dem Bereich Apotheken sind für Roßdorf gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 1Eintrag
- 13.025Einwohner
- HessenBundesland
- 64380Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Apotheken in Roßdorf. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
In einem Ort dieser Größe gibt es bei Apotheken oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.
Verwaltungstechnisch gehört Roßdorf zum Landkreis Darmstadt-Dieburg (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 13.025 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 64380. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Apotheken in Roßdorf eher dünn besetzt: rund 0,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Roßdorf 71 Einträge erfasst. Darmstadt liegt etwa 7.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Roßdorf.
Verzeichnete Betriebe
Sie betreiben in Roßdorf einen Betrieb im Bereich Apotheken und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.
Wer dauerhaft mehrere Arzneimittel anwendet, hat Anspruch auf einen Medikationsplan. Apotheken bieten zudem Botendienste an und beliefern Pflegeeinrichtungen im Rahmen von Versorgungsverträgen. Beim Versandhandel gilt für verschreibungspflichtige Mittel derselbe einheitliche Preis, und für den Versand aus dem Ausland gelten eigene Regeln, die Sie vor der Bestellung kennen sollten.
Typische Leistungen
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Rezepturen aus eigener Herstellung
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Botendienst nach Hause
- Pflege- und Hilfsmittel
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Apotheken lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Kosten und Angebote
Angebote für Apotheken unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Betriebe in der Nähe
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Roßdorf gilt das Landesrecht von Hessen.
Weitere Einträge am Ort
Was oft gefragt wird
Wie lange kann ich ein Rezept einlösen?
Ein Kassenrezept ist in der Regel 28 Tage ab Ausstellung zu Lasten der Krankenkasse einlösbar, danach wird es zum Privatrezept. Für Betäubungsmittelrezepte und einzelne Sonderformen gelten eigene, kürzere Fristen. Prüfen Sie deshalb das Ausstellungsdatum, bevor Sie ein Rezept längere Zeit liegen lassen.
Wie hoch ist die Zuzahlung auf ein Rezept?
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als das Mittel kostet. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Zum Nachschlagen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.