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Imbiss und Lieferdienst in Regensburg

Kurz gesagt

Aktuell stehen für Regensburg 94 Einträge zum Stichwort Imbiss und Lieferdienst im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.

Bei Imbiss und Lieferdienst in Regensburg scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.

In Regensburg lohnt bei Imbiss und Lieferdienst der Blick auf die Anfahrtsregelung. Zwischen Innenstadt und Randlage liegen hier gut und gerne zwanzig Fahrminuten, und die zahlt am Ende jemand.

Als kreisfreie Stadt in Bayern bündelt Regensburg Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Der Ort hat 151.517 Einwohner und 6 Postleitzahlen von 93047 bis 93057. Das ergibt etwa 6,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Imbiss und Lieferdienst ist das überdurchschnittlich dicht. Insgesamt führt das Verzeichnis 1830 Einträge für Regensburg über alle Branchen hinweg. Mit 4 Kilometern Entfernung ist Lappersdorf der nächste größere Ort, was die Auswahl in Regensburg praktisch erweitert.

Verzeichnete Betriebe

Dean&david

Blaue-Lilien-Gasse 3, 93047 Regensburg

  • Telefon +49 941 54490
  • Öffnungszeiten Jun-Aug: Mo–Fr 10:00–22:00 Uhr · Jun-Aug: Sa 10:00–22:00 Uhr · Jun-Aug: So 11:00–20:00 Uhr · Sep-May: Mo–Sa 10:00–21:00 Uhr · Sep-May: So 11:00–18:00 Uhr

Details zum Eintrag

ARA by NK

Weiße-Lilien-Straße 6, 93047 Regensburg

  • Öffnungszeiten Di–Fr 12:00–14:30 Uhr, Sa 12:00–14:00 Uhr, Di–Sa 15:30–19:00 Uhr

Details zum Eintrag

Dang Vi

Donaustaufer Straße 128, 93059 Regensburg

  • Öffnungszeiten Mo–Sa 09:00–20:00 Uhr · So, Feiertags geschlossen

Details zum Eintrag

Dao Deli

Wollwirkergasse 11, 93047 Regensburg

  • Öffnungszeiten Mo–Fr 12:00–14:30 Uhr und 17:00–21:00 Uhr · So 17:00–21:00 Uhr · Sa, Feiertags geschlossen

Details zum Eintrag

Einträge 1 bis 60 von 94, sortiert nach Vollständigkeit der Angaben. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet.

Seite 1 von 2 · 94 Einträge insgesamt

Wer in Regensburg im Bereich Imbiss und Lieferdienst arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Wer mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt und danach regelmäßige Folgebelehrungen im Betrieb. Elektronische Kassen müssen eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung haben, und für jeden Vorgang ist ein Beleg auszugeben, auch wenn ihn niemand mitnimmt. Das erklärt die Bons, die an vielen Theken liegen bleiben.

Der Standort bestimmt die Wirtschaftlichkeit stärker als die Karte: Frequenzlagen an Bahnhöfen und Ausgehstraßen kosten hohe Miete, tragen dafür das Nacht- und Wochenendgeschäft. Ein Preisverzeichnis muss gut sichtbar aushängen, in Betrieben mit Sitzplätzen auch für die Getränke. Sitzplätze ändern dabei den Aufwand für Reinigung, Personal und Sanitäranlagen erheblich.

Das gehört zum Leistungsbild

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Speisen zum Mitnehmen
  • Bestellung online oder telefonisch
  • Pizza, Döner, Asiatisch oder Burger
  • Lieferung im Stadtgebiet

Woran Sie Angebote messen

Wer bei Imbiss und Lieferdienst ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll

Zur Preisfrage

Für Imbiss und Lieferdienst in Regensburg gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.

In der Umgebung

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für Regensburg gilt das Landesrecht von Bayern.

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Nachgefragt

Lohnt Vorbestellen für größere Mengen?

Ja. Zehn Portionen in der Mittagsspitze bringen jeden kleinen Betrieb aus dem Takt und Ihre Wartezeit steigt entsprechend. Mit einer halben Stunde Vorlauf und einer festen Abholzeit wird parallel vorbereitet. Nennen Sie dabei auch Sonderwünsche, die sonst einzeln nachgefragt werden müssen.

Kann ich mich auf vegetarisch verlassen?

Fragen Sie nicht nur nach der Zutat, sondern nach der Zubereitung: Pommes und frittierte Beilagen laufen oft durch dieselbe Fritteuse wie Fleischprodukte, und Soßen enthalten häufig Fisch- oder Fleischbestandteile. Getrennte Fritteusen und eigene Schneidbretter sind der entscheidende Punkt, nicht die Bezeichnung auf der Karte.

Wie lange darf Essen warm gehalten werden?

Warm gehaltene Speisen müssen durchgehend heiß bleiben, die zulässige Standzeit begrenzt der Betrieb in seinem Hygienekonzept. Erkennbar wird eine zu lange Standzeit an ausgetrockneten Rändern und zäher Panade. In Läden mit hohem Durchlauf stellt sich die Frage seltener als in einem halbleeren Betrieb.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Was ist eine Anfahrtspauschale?

Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.

Hintergrund und Begriffe

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.