Apotheken in Regensburg
Zu Apotheken in Regensburg liegen 39 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.
- 39Einträge
- 151.517Einwohner
- BayernBundesland
- 6 PLZPostleitzahl
Für Regensburg listet diese Seite Betriebe im Bereich Apotheken. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
In Regensburg lohnt bei Apotheken der Blick auf die Anfahrtsregelung. Zwischen Innenstadt und Randlage liegen hier gut und gerne zwanzig Fahrminuten, und die zahlt am Ende jemand.
Regensburg ist eine kreisfreie Stadt in Bayern und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Bei 151.517 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet 6 Postleitzahlen von 93047 bis 93057. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Apotheken in Regensburg überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 2,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 1830 Einträge für Regensburg über alle Branchen hinweg. Lappersdorf liegt etwa 4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Regensburg.
Verzeichnete Betriebe
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.
Neben Fertigarzneimitteln stellen Apotheken Rezepturen her, etwa Salben und Lösungen nach ärztlicher Vorgabe, dafür braucht es Zeit und oft eine Vorbestellung. Verordnungen gibt es in verschiedenen Formen: Das Kassenrezept geht zu Lasten der Krankenkasse, das grüne Rezept ist eine Empfehlung ohne Kostenübernahme, Privatrezepte rechnen Sie selbst mit Ihrer Versicherung ab.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Was Betriebe im Bereich Apotheken typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Impfstoffe und Verbandmittel
- Pflege- und Hilfsmittel
- Arzneimittel auf Rezept und E-Rezept
- Rezepturen aus eigener Herstellung
Woran Sie Angebote messen
Bei Apotheken lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Wie abgerechnet wird
Bei Apotheken wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Auch im Umland
In Bayern sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Regensburg ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Weitere Einträge am Ort
Häufige Fragen
Was bedeutet ein grünes Rezept?
Es ist eine schriftliche Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Mittel, das Sie selbst bezahlen. Die gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten grundsätzlich nicht, einzelne Kassen erstatten im Rahmen von Satzungsleistungen. Heben Sie es auf, denn es dient zugleich als Beleg für die Steuererklärung.
Wie finde ich die Notdienstapotheke?
Der Notdienst wechselt nach einem regionalen Plan der Apothekerkammer. Die diensthabende Apotheke steht im Aushang jeder Apotheke, in der Tagespresse und in den Notdienstsuchen der Kammern. Im Nacht- und Notdienst fällt eine gesetzlich festgelegte Zusatzgebühr an, die auch bei Zuzahlungsbefreiung zu zahlen ist.
Wie hoch ist die Zuzahlung auf ein Rezept?
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als das Mittel kostet. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Zum Nachschlagen
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.