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Tierpensionen und Tierbetreuung in Regensburg

Kurz gesagt

Noch kein Tierpension für Regensburg im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.

Hundepension, Katzenpension, Hundekita, Tiersitter, Gassiservice: Dafür braucht es in Regensburg einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.

Regensburg ist eine Großstadt mit etwa 151.517 Einwohnern. Im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung gibt es in der Regel mehrere Betriebe zur Auswahl.

Regensburg ist eine kreisfreie Stadt in Bayern und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Auf 7 Postleitzahlen von 93047 bis 93059 kommen 151.517 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1836 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Lappersdorf, rund 4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Regensburg in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

In Regensburg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Fast alle Pensionen verlangen einen gültigen Impfschutz und lassen sich den Heimtierausweis zeigen, bei Hunden zusätzlich häufig eine Impfung gegen Zwingerhusten, bei Katzen gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche. Dazu kommen eine aktuelle Floh- und Wurmbehandlung und manchmal ein Nachweis der Haftpflichtversicherung. Klären Sie die Anforderungen mit Vorlauf, denn manche Impfungen brauchen einige Tage, bis der Schutz aufgebaut ist.

Rechtlich ist die Unterbringung meist ein Verwahrungsvertrag, bei dem die Pension das Tier aufnimmt und versorgt. Wer vertraglich die Aufsicht über ein fremdes Tier übernimmt, haftet nach § 834 BGB für Schäden, die das Tier Dritten zufügt, kann sich aber entlasten, wenn die nötige Sorgfalt eingehalten wurde. Für Krankheit und Verletzungen während des Aufenthalts kommt es auf die Vereinbarung an, deshalb gehört eine Regelung für den Tierarztbesuch in den Vertrag.

Leistungen im Überblick

Was Betriebe im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Urlaubsbetreuung für Hunde und Katzen
  • Tiersitter für Besuche zu Hause
  • Tagesbetreuung und Hundekita
  • Betreuung von Kleintieren

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Bei Tierpensionen und Tierbetreuung ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen

Was das kostet

Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Tierpensionen und Tierbetreuung in Regensburg. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.

Betriebe in der Nähe

Regensburg teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Kreisfreie Stadt Regensburg denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.

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Die wiederkehrenden Fragen

Wer haftet, wenn in der Pension etwas passiert?

Richtet das Tier bei Dritten einen Schaden an, haftet nach § 834 BGB auch, wer die Aufsicht vertraglich übernommen hat, also die Pension, sofern sie nicht nachweist, dass sie die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Daneben bleibt die Haftung des Halters bestehen. Für Krankheiten und Verletzungen des Tieres selbst entscheidet der Vertrag, lesen Sie die Regelung dazu vor der Buchung.

Brauchen Tierpension und Tiersitter eine Erlaubnis?

Eine Pension oder Hundetagesstätte ja: Wer gewerbsmäßig fremde Tiere bei sich hält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes und darf erst nach deren Erteilung beginnen. Bei Tiersittern und Gassiservices, die Tiere nur besuchen oder ausführen, beurteilen die Veterinärämter das unterschiedlich, viele verlangen die Erlaubnis ebenfalls. Seriöse Anbieter zeigen Ihnen den Bescheid oder erklären, warum sie keinen brauchen.

Was gebe ich meinem Tier mit?

In der Regel das gewohnte Futter für die gesamte Dauer, eventuelle Medikamente mit schriftlicher Dosierung, den Heimtierausweis und die Kontaktdaten der Tierarztpraxis. Eine vertraute Decke oder ein Spielzeug hilft vielen Tieren. Spielzeug und Liegeplätze teilen sich in Gruppenhaltung aber mehrere Tiere, geben Sie deshalb nichts Wertvolles mit.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?

An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.

Kann ich hier Bewertungen abgeben?

Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.

Begriffe dazu

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.