Tierheime in Rheinfelden (Baden)
Für Tierheime gibt es in Rheinfelden (Baden) noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 33.849Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 79618Postleitzahl
Für Rheinfelden (Baden) listet diese Seite Betriebe im Bereich Tierheime. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Der Auftragsbestand bei Tierheime schwankt in Rheinfelden (Baden) stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Rheinfelden (Baden) liegt im Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 33.849 Einwohner und die Postleitzahl 79618. Über alle Branchen zusammen sind für Rheinfelden (Baden) 447 Einträge erfasst. Lörrach liegt etwa 10.9 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Rheinfelden (Baden).
Verzeichnete Betriebe
In Rheinfelden (Baden) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierheim Hauingen Lörrach, rund 11.2 km
- Emma-Paolini-Tierheim Weil am Rhein, rund 11.7 km
- Tierschutzzentrum Ehrenkirchen Ehrenkirchen, rund 43.5 km
- Dragon Shelter Freiburg im Breisgau, rund 48.7 km
- Kreistierheim Schwarzwald-Baar-Kreis Donaueschingen, rund 66.6 km
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Rheinfelden (Baden) kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Ein großer Teil der Arbeit sind Fundtiere, und die sind rechtlich eine Aufgabe der Gemeinde. Tiere sind nach § 90a BGB zwar keine Sachen, das Fundrecht gilt aber entsprechend, deshalb ist die Fundbehörde zuständig. Viele Kommunen schließen dafür Verträge mit dem örtlichen Tierheim und zahlen Pauschalen oder Tagessätze. Reicht das Geld nicht, fehlt es am Ende bei der Versorgung der Tiere, die schon länger dort leben.
Wer ein Tierheim betreibt, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 11 des Tierschutzgesetzes, das Heim steht dort ausdrücklich unter Nummer 3 des ersten Absatzes. Die Erlaubnis setzt Sachkunde, geeignete Räume und Zuverlässigkeit voraus und wird vom Veterinäramt überwacht. Getragen werden die meisten Heime von Tierschutzvereinen, viele davon sind im Deutschen Tierschutzbund organisiert, einige von Kommunen selbst.
Das gehört zum Leistungsbild
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
- Ehrenamt und Gassigehen
- Beratung vor der Adoption
Angebote richtig vergleichen
Für Tierheime gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Wie abgerechnet wird
Kostenangaben zu Tierheime schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
Nachbarorte
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Rheinfelden (Baden) gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.
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Nachgefragt
Was kostet ein Tier aus dem Tierheim?
Verlangt wird eine Schutzgebühr, deren Höhe jedes Heim selbst festlegt und die je nach Tierart, Alter und bereits erfolgter Behandlung schwankt. Enthalten sind meist Impfungen, Kennzeichnung per Mikrochip und bei erwachsenen Tieren oft die Kastration. Fragen Sie vorab nach der aktuellen Gebühr und danach, welche Leistungen darin schon enthalten sind.
Warum lehnt ein Tierheim eine Vermittlung ab?
Heime versuchen, Tier und Halter so zusammenzubringen, dass das Tier nicht nach kurzer Zeit zurückkommt. Gründe für eine Absage sind etwa zu wenig Zeit, eine ungeeignete Wohnung, andere Tiere im Haushalt oder die Erlaubnis des Vermieters, die fehlt. Fragen Sie nach dem konkreten Grund, oft passt ein anderes Tier aus demselben Heim besser.
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Hintergrund und Begriffe
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
