Tierheime in Steinen
Für Steinen fehlt zu Tierheime bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 10.255Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 79585Postleitzahl
Einen Tierheim in Steinen zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.
In Steinen läuft bei Tierheime vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.
Steinen liegt im Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 79585 kommen 10.255 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 97 Einträge. Lörrach liegt etwa 6.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Steinen.
Betriebe im Verzeichnis
In Steinen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierheim Hauingen Lörrach, rund 2.2 km
- Emma-Paolini-Tierheim Weil am Rhein, rund 10.5 km
- Tierschutzzentrum Ehrenkirchen Ehrenkirchen, rund 34 km
- Dragon Shelter Freiburg im Breisgau, rund 39.1 km
- Tierheim Emmendingen Emmendingen, rund 53.6 km
- Kreistierheim Schwarzwald-Baar-Kreis Donaueschingen, rund 64.1 km
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Steinen kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Wer ein Tierheim betreibt, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 11 des Tierschutzgesetzes, das Heim steht dort ausdrücklich unter Nummer 3 des ersten Absatzes. Die Erlaubnis setzt Sachkunde, geeignete Räume und Zuverlässigkeit voraus und wird vom Veterinäramt überwacht. Getragen werden die meisten Heime von Tierschutzvereinen, viele davon sind im Deutschen Tierschutzbund organisiert, einige von Kommunen selbst.
Neben Fundtieren nehmen Tierheime Abgabetiere auf, also Tiere, die ihre Halter nicht mehr behalten können oder wollen. Dafür gibt es keinen Anspruch: Heime nehmen nach Platz und Absprache auf, oft nur mit Termin, gegen eine Abgabegebühr und mit Wartezeit. Wer ein Tier abgeben muss, sollte früh anrufen und Impfpass, Chipnummer und Angaben zu Verhalten und Gesundheit bereithalten, das verkürzt die Vermittlung spürbar.
Das gehört zum Leistungsbild
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Aufnahme von Fundtieren
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
- Beratung vor der Adoption
- Patenschaften und Spenden
Vor der Beauftragung klären
Wer bei Tierheime ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Was den Preis bestimmt
In Steinen wie überall gilt bei Tierheime: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
In der Umgebung
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Steinen gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.
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Die wiederkehrenden Fragen
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Was steht im Schutzvertrag?
Der Schutzvertrag regelt die Übergabe des Tieres und die Bedingungen, unter denen es gehalten werden soll. Üblich sind Vereinbarungen zu Haltung, Auslauf, Kastration und Weitergabe, teils ein Recht des Heims auf Nachkontrolle oder Rücknahme. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift in Ruhe und fragen Sie nach, wenn eine Klausel für Ihre Lebenslage nicht passt.
Wie kann ich ein Tierheim unterstützen, ohne ein Tier aufzunehmen?
Möglich sind Geld- und Sachspenden, Patenschaften für einzelne Tiere, Ehrenamt als Gassigeher oder Katzenbetreuer und die Aufnahme eines Tieres als Pflegestelle auf Zeit. Viele Heime veröffentlichen Listen mit dem, was gerade gebraucht wird. Fragen Sie vor Sachspenden nach, denn nicht jedes Futter und jedes Zubehör ist dort verwendbar.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?
In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.
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Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
