Immobilienmakler in Rielasingen-Worblingen
Für Immobilienmakler gibt es in Rielasingen-Worblingen noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
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- 12.307Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 78239Postleitzahl
Einen Immobilienbüro in Rielasingen-Worblingen zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.
Rielasingen-Worblingen hat bei Immobilienmakler einen überschaubaren Kreis an Betrieben, die sich und ihre Kundschaft kennen. Empfehlungen aus der Nachbarschaft sind hier belastbarer als jede Online-Bewertung.
Verwaltungstechnisch gehört Rielasingen-Worblingen zum Landkreis Konstanz (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 78239 kommen 12.307 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 64 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Konstanz, rund 24.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Rielasingen-Worblingen in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Rielasingen-Worblingen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Zingg Immobilien GmbH Gottmadingen, rund 4.4 km
- ReWa Immobilien Radolfzell am Bodensee, rund 9 km
- Haus & Grund Radolfzell-Stockach e.V Radolfzell am Bodensee, rund 9.9 km
- Hausverwaltungen Raphael Boßmann Konstanz, rund 23 km
- Lake Estates Überlingen, rund 23.2 km
- Bodenseeimmo Konstanz, rund 24.2 km
- Maus & Werner Immobilien GmbH Konstanz, rund 24.2 km
- LBS Hausverwaltung Konstanz, rund 24.9 km
Sie betreiben in Rielasingen-Worblingen einen Betrieb im Bereich Immobilienmakler und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher wird die Provision seit Ende zweitausendzwanzig geteilt: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte, und die andere Seite zahlt erst, wenn die Zahlung des Auftraggebers nachgewiesen ist. Der Maklervertrag bedarf dabei der Textform. Fällig wird die Provision erst mit dem wirksamen Kaufvertrag, nicht für Besichtigungen.
Bei der Vermietung gelten eigene Regeln: Von Interessenten dürfen nur Angaben verlangt werden, die für das Mietverhältnis erheblich sind, etwa Einkommensnachweise und eine Selbstauskunft, nicht dagegen Fragen zu Familienplanung oder Religion. In angespannten Wohnungsmärkten begrenzt die Mietpreisbremse die Miete, und der Vermieter muss über Ausnahmen informieren. Die Kaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt.
Typische Leistungen
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Unterlagenbeschaffung beim Amt
- Exposé und Besichtigungen
- Begleitung bis zum Notartermin
- Marktwerteinschätzung
Vor der Beauftragung klären
Wer bei Immobilienmakler ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Wie abgerechnet wird
Wer bei Immobilienmakler nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Auch im Umland
Rielasingen-Worblingen teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Konstanz denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
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Was oft gefragt wird
Muss ich Mängel offenlegen?
Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.
Wie lange dauert ein Verkauf?
Von der Beauftragung bis zum Notartermin vergehen bei marktgerechtem Preis und vollständigen Unterlagen meist einige Wochen bis wenige Monate, danach folgt die Zeit bis zur Kaufpreiszahlung. Verzögerungen entstehen fast immer an zwei Stellen: bei fehlenden Unterlagen und bei der Finanzierungszusage der Interessenten.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung, den Energieausweis und bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und den Stand der Erhaltungsrücklage. Fehlen Unterlagen, verzögert das den Notartermin und die Finanzierungszusage der Käuferseite mehr als jede Preisverhandlung.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Passende Erklärungen
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.
