Möbelhäuser in Rostock
32 Betriebe aus dem Bereich Möbelhäuser sind für Rostock gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 32Einträge
- 210.795Einwohner
- Mecklenburg-VorpommernBundesland
- 18001,18059,18181Postleitzahl
Wer Möbel kaufen, Küche, Lieferung, Montage in Rostock beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Rostock ist eine Großstadt mit etwa 210.795 Einwohnern. Im Bereich Möbelhäuser gibt es in der Regel mehrere Betriebe zur Auswahl.
Rostock ist eine kreisfreie Stadt in Mecklenburg-Vorpommern und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Der Ort hat 210.795 Einwohner und die Postleitzahlen 18001, 18059, 18181. Das ergibt etwa 1,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Möbelhäuser ist das im üblichen Rahmen. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 2188 Einträge. Bad Doberan liegt etwa 16.2 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Rostock.
Betriebe im Verzeichnis
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Rostock kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Beim Kauf im Möbelhaus vor Ort gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, eine Rücknahme ist reine Kulanz und steht in den Geschäftsbedingungen. Wer dagegen im Fernabsatz bestellt, hat vierzehn Tage Widerrufsrecht, außer bei Möbeln, die nach Ihren Maßen oder Ihrer Stoffwahl angefertigt wurden. Genau diese Unterscheidung sorgt für die meisten Auseinandersetzungen nach dem Kauf.
Eine Küchenplanung steht und fällt mit dem Aufmaß vor Ort, das nach Auftragserteilung erfolgt und die Planung noch einmal verändern kann. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Starkstrom und Gas müssen zugelassene Fachbetriebe setzen, das gehört selten zum Lieferumfang. Bei Arbeitsplatten aus Naturstein wird erst nach Montage der Unterschränke gemessen.
Was üblicherweise angeboten wird
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Polstermöbel und Matratzen
- Lieferung und Aufbau
- Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer
- Finanzierung
Woran Sie Angebote messen
Bei Möbelhäuser ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Wie abgerechnet wird
Bei Möbelhäuser trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Betriebe in der Nähe
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Rostock reicht bis in Kreisfreie Stadt Rostock hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
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Fragen und Antworten
Kann ich bestellte Möbel wieder abbestellen?
Bei Ware nach Ihren Vorgaben, also mit gewähltem Stoff, Maß oder Front, in aller Regel nicht ohne Kosten. Viele Verträge sehen dafür eine pauschale Entschädigung vor. Klären Sie vor der Unterschrift, was bei einem Rücktritt fällig wird und ab wann die Fertigung startet.
Was ist im Lieferpreis enthalten?
Häufig nur die Anlieferung bis zur ersten verschlossenen Tür. Transport in das Stockwerk, Auspacken, Verpackungsmitnahme, Aufbau und Anschluss von Geräten kommen als eigene Posten dazu. Lassen Sie sich die gewünschte Leistungstiefe im Auftrag eintragen, mündliche Zusagen an der Kasse helfen später nicht.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Begriffe dazu
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.