Zum Inhalt springen

Restaurants in Saarlouis

Kurz gesagt

Zu Restaurants in Saarlouis liegen 54 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.

Für Saarlouis listet diese Seite Betriebe im Bereich Restaurants. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.

Saarlouis ist eine Mittelstadt mit rund 34.893 Einwohnern. Bei Restaurants ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.

Saarlouis liegt im Landkreis Saarlouis in Saarland. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 66740 kommen 34.893 Einwohner. Das ergibt etwa 15,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Restaurants ist das überdurchschnittlich dicht. Über alle Branchen zusammen sind für Saarlouis 448 Einträge erfasst. Völklingen liegt etwa 10.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Saarlouis.

Verzeichnete Betriebe

Gudd Gess

Saarlouiser Straße 4, 66806 Ensdorf/Saar

  • Öffnungszeiten Mo geschlossen · Di 11:30–15:00 Uhr und 17:30–22:00 Uhr · Mi 11:30–15:00 Uhr · Do 11:30–15:00 Uhr und 17:30–22:00 Uhr · Fr 11:30–15:00 Uhr und 17:30–23:00 Uhr · Sa 17:30–23:00 Uhr · So 11:30–15:00 Uhr · Feiertags 11:30–15:00 Uhr
  • Website guddgess-saarlouis.de

Details zum Eintrag

Gerard

Alte-Brauerei-Straße 18, 66740 Saarlouis

  • Öffnungszeiten Mi–Sa 11:30–14:00 Uhr und 18:00–22:00 Uhr · Di 12:00–14:00 Uhr und 18:00–22:00 Uhr

Details zum Eintrag

Ichi

Saarlouis

  • Öffnungszeiten Mo, Mi–Fr 12:00–15:00 Uhr und 17:00–23:00 Uhr · Feiertags 12:00–15:00 Uhr und 17:00–23:00 Uhr

Details zum Eintrag

Betriebe aus Saarlouis können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Die Lebensmittelüberwachung prüft unangekündigt, kontrolliert Kühltemperaturen, Reinigung und die Eigenkontrollen des Betriebs und hält die Ergebnisse in einem Bericht fest. Einzelne Bundesländer veröffentlichen Kontrollergebnisse, andere nicht, deshalb ist die Informationslage regional verschieden. Auskunft über den letzten Bericht kann jeder Gast bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die Karte verrät die Arbeitsweise: Ein kleines, wöchentlich wechselndes Angebot spricht für frische Zubereitung, eine sehr lange Karte quer durch mehrere Länderküchen für weitgehende Vorbereitung. Rechtlich festgelegt sind nur wenige Angaben, etwa die Tierart beim Fleisch, während Wörter wie hausgemacht keine gesetzliche Definition haben. Feste Ruhetage und Betriebsferien gehören in inhabergeführten Häusern dazu.

Leistungen im Überblick

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Mittagstisch und Abendkarte
  • Vegetarische und vegane Gerichte
  • Feiern und Familienfeste
  • Reservierung für Gruppen

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Achten Sie bei Restaurants darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen

Zur Preisfrage

Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Restaurants in Saarlouis. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.

Im Umkreis

Saarlouis gehört zu Landkreis Saarlouis. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.

Mehr aus diesem Ort

Alle Branchen in Saarlouis

Die wiederkehrenden Fragen

Muss ich zahlen, wenn ich reserviert habe und nicht komme?

Eine Reservierung ist eine Absprache, kein Bestellvertrag, deshalb wird in der Praxis selten etwas verlangt. Anders liegt es bei vereinbarten Menüs für Gruppen oder bei Tickets für Silvester und Feiertage, dort sind Anzahlung und Stornostaffel üblich und wirksam vereinbart. Sagen Sie rechtzeitig ab.

Wer haftet für meine Jacke an der Garderobe?

Bei unbeaufsichtigten Haken haftet das Lokal in aller Regel nicht, ein Hinweisschild bestätigt das nur. Anders liegt es bei einer bewachten Garderobe mit Marke, dort übernimmt der Betrieb eine Obhutspflicht. Wertsachen und Papiere bleiben deshalb besser am Körper als in der abgelegten Jacke.

Woran erkenne ich, ob frisch gekocht wird?

An der Länge der Karte, an saisonalen Zutaten und an der Wartezeit: Gerichte, die sofort kommen, waren vorbereitet. Fragen Sie nach dem Tagesgericht, es entsteht meist aus dem, was frisch eingekauft wurde. Eine Tafel mit wechselnden Gerichten sagt mehr als die gedruckte Karte.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.

Hintergrund und Begriffe

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.