Immobilienmakler in Schwarzenberg/Erzgeb.
Für Schwarzenberg/Erzgeb. ist im Bereich Immobilienmakler noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 15.740Einwohner
- SachsenBundesland
- 08340Postleitzahl
Für Schwarzenberg/Erzgeb. listet diese Seite Betriebe im Bereich Immobilienmakler. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Schwarzenberg/Erzgeb. versorgt sich bei Immobilienmakler typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Verwaltungstechnisch gehört Schwarzenberg/Erzgeb. zum Landkreis Erzgebirgskreis (Sachsen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 08340 kommen 15.740 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Schwarzenberg/Erzgeb. 260 Einträge erfasst. Mit 27.6 Kilometern Entfernung ist Zwickau der nächste größere Ort, was die Auswahl in Schwarzenberg/Erzgeb. praktisch erweitert.
Diese Betriebe sind erfasst
In Schwarzenberg/Erzgeb. ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Wohnungsgenossenschaft Wismut Aue/Lößnitz e.G. Aue, rund 6.8 km
- Steinmacher & Lorenz Immobilien Zwönitz, rund 9.7 km
- AU + GE Lößnitz, rund 12.4 km
- Maklerdienst Katrin Pöhl Oelsnitz/Erzgeb., rund 19.9 km
- Annett Süß Hausverwaltung Zwickau, rund 27.1 km
- Kiesewetter Immobilien Zwickau, rund 27.2 km
- GGZ - Gebäude- und Grundstücksgesellschaft Zwickau mbH Zwickau, rund 27.2 km
- kmf Immobilien- und Hausverwaltungs GmbH Zwickau, rund 27.5 km
Wer in Schwarzenberg/Erzgeb. im Bereich Immobilienmakler arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher wird die Provision seit Ende zweitausendzwanzig geteilt: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte, und die andere Seite zahlt erst, wenn die Zahlung des Auftraggebers nachgewiesen ist. Der Maklervertrag bedarf dabei der Textform. Fällig wird die Provision erst mit dem wirksamen Kaufvertrag, nicht für Besichtigungen.
Die Tätigkeit ist nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig, dazu kommt eine gesetzliche Weiterbildungspflicht mit fester Stundenzahl innerhalb eines Dreijahreszeitraums. Die Berufsbezeichnung selbst ist nicht geschützt, eine Vermögensschadenhaftpflicht üblich, aber nicht vorgeschrieben. Fragen Sie nach Erlaubnis, Versicherung und nach vergleichbaren Objekten, die tatsächlich verkauft und nicht nur inseriert wurden.
Was üblicherweise angeboten wird
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Marktwerteinschätzung
- Exposé und Besichtigungen
- Vermietung und Mietersuche
- Verkauf von Haus und Wohnung
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Achten Sie bei Immobilienmakler darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Zur Preisfrage
Bei Immobilienmakler wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Nachbarorte
Schwarzenberg/Erzgeb. gehört zu Landkreis Erzgebirgskreis. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
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Was oft gefragt wird
Muss ich Mängel offenlegen?
Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung, den Energieausweis und bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und den Stand der Erhaltungsrücklage. Fehlen Unterlagen, verzögert das den Notartermin und die Finanzierungszusage der Käuferseite mehr als jede Preisverhandlung.
Wie entsteht der Angebotspreis?
Über den Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte, über den Ertragswert bei vermieteten Objekten und über den Sachwert bei besonderen Häusern. Grundlage sind Bodenrichtwerte und Auswertungen der Gutachterausschüsse. Ein zu hoher Startpreis verlängert die Vermarktung und führt am Ende häufig zu einem niedrigeren Ergebnis.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Begriffe dazu
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
