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Friseure in Singen (Hohentwiel)

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis kennt 11 Betriebe für Friseure in Singen (Hohentwiel). Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.

Friseure ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Singen (Hohentwiel) ein.

Singen (Hohentwiel) ist eine Mittelstadt mit rund 49.518 Einwohnern. Bei Friseure ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.

Singen (Hohentwiel) liegt im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 49.518 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 78224. Das ergibt etwa 2,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Friseure ist das im üblichen Rahmen. Insgesamt führt das Verzeichnis 304 Einträge für Singen (Hohentwiel) über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Konstanz, rund 25.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Singen (Hohentwiel) in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Zweithaar ist ein eigenes Feld: Bei krankheitsbedingtem Haarverlust übernimmt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung einen Festbetrag für eine Perücke, den Rest zahlen Sie zu. Nicht jeder Salon ist dafür eingerichtet, denn es braucht Anpassung, Zuschnitt und später Aufarbeitung. Dauerwellen und Keratinglättungen verändern dagegen die Haarstruktur dauerhaft und wachsen nur heraus.

Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig, es steht in der Anlage A der Handwerksordnung. Ein Salon wird also von einer Meisterin, einem Meister oder einer gleichgestellten Betriebsleitung geführt. Preise richten sich nach Haarlänge und Arbeitszeit, nicht nach Geschlecht, seit die getrennten Damen- und Herrenpreislisten als benachteiligend gelten. Farbtechniken werden fast überall zusätzlich zum Schnitt berechnet.

Das gehört zum Leistungsbild

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Damen- und Herrenschnitte
  • Dauerwelle und Glättung
  • Farbe, Strähnen und Balayage
  • Hochsteckfrisuren für Anlässe

Angebote richtig vergleichen

Ein Betrieb, der bei Friseure von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.

Ablauf eines Auftrags
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht

Zur Preisfrage

Bei Friseure wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

In der Umgebung

Rund um Singen (Hohentwiel) bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.

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Was oft gefragt wird

Kann jeder Salon meine gefärbten Haare wieder aufhellen?

Das hängt davon ab, was vorher im Haar war. Auf dunkle Oxidationsfarbe oder auf Henna reagiert eine Blondierung anders als auf Naturhaar. Salons verlangen deshalb vor einer großen Farbveränderung oft eine Strähnenprobe und planen mehrere Sitzungen, statt alles an einem Termin zu versuchen.

Wie lange hält eine Dauerwelle?

Sie verändert die Struktur des behandelten Haares dauerhaft, verschwindet also nicht, sondern wächst heraus. Sichtbar bleibt sie, bis die gewellten Längen abgeschnitten sind, der nachwachsende Ansatz bleibt glatt. Auf stark blondiertem oder mehrfach gefärbtem Haar raten Salons oft ab, weil die Struktur bereits vorbelastet ist.

Was tun, wenn das Ergebnis nicht stimmt?

Sprechen Sie es noch im Salon oder zeitnah danach an. Bei einer mangelhaften Leistung hat der Betrieb zuerst das Recht, nachzuarbeiten. Fotos vom Wunschergebnis und vom tatsächlichen Ergebnis helfen dabei. Ein Farbton, der Ihnen nachträglich nicht mehr gefällt, ist dagegen kein Mangel.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.