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Apotheken in Solingen

Kurz gesagt

26 Einträge zu Apotheken sind für Solingen hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.

Wer in Solingen einen Betrieb aus dem Bereich Apotheken sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Medikamente, Notdienst, E-Rezept, Beratung. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.

In Solingen decken Betriebe im Bereich Apotheken häufig auch das Umland mit ab. Die Anfahrt fällt entsprechend unterschiedlich ins Gewicht.

Als kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen bündelt Solingen Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Auf die Postleitzahl 42655 kommen 161.545 Einwohner. Das ergibt etwa 1,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Apotheken ist das im üblichen Rahmen. Über alle Branchen zusammen sind für Solingen 587 Einträge erfasst. Mit 12.6 Kilometern Entfernung ist Wuppertal der nächste größere Ort, was die Auswahl in Solingen praktisch erweitert.

Betriebe im Verzeichnis

Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Solingen kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.

Neben Fertigarzneimitteln stellen Apotheken Rezepturen her, etwa Salben und Lösungen nach ärztlicher Vorgabe, dafür braucht es Zeit und oft eine Vorbestellung. Verordnungen gibt es in verschiedenen Formen: Das Kassenrezept geht zu Lasten der Krankenkasse, das grüne Rezept ist eine Empfehlung ohne Kostenübernahme, Privatrezepte rechnen Sie selbst mit Ihrer Versicherung ab.

Leistungen im Überblick

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Pflege- und Hilfsmittel
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Botendienst nach Hause
  • Arzneimittel auf Rezept und E-Rezept

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Ein Betrieb, der bei Apotheken von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht

Was das kostet

Wer bei Apotheken nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.

Auch im Umland

Für Vorhaben in Solingen ist die Verwaltung in Kreisfreie Stadt Solingen der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

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Nachgefragt

Was bedeutet ein grünes Rezept?

Es ist eine schriftliche Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Mittel, das Sie selbst bezahlen. Die gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten grundsätzlich nicht, einzelne Kassen erstatten im Rahmen von Satzungsleistungen. Heben Sie es auf, denn es dient zugleich als Beleg für die Steuererklärung.

Warum bekomme ich ein anderes Präparat als sonst?

Weil Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem bestimmten Hersteller geschlossen hat und die Apotheke das wirkstoffgleiche Mittel dieses Herstellers abgeben muss. Ausnahmen gelten, wenn die Praxis den Austausch auf dem Rezept ausgeschlossen hat, und in Fällen von Lieferengpässen.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Zum Nachschlagen

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.