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Immobilienmakler in Stein

Kurz gesagt

Für Stein führt dieses Verzeichnis 3 Einträge zu Immobilienmakler. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.

Einen Immobilienbüro in Stein zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.

Bei Immobilienmakler zählt in Stein die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.

Stein ist Teil des Landkreis Fürth in Bayern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 14.851 Einwohner und die Postleitzahl 90547. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Immobilienmakler in Stein im üblichen Rahmen besetzt: rund 2,0 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 230 Einträge für Stein über alle Branchen hinweg. Mit 5.9 Kilometern Entfernung ist Nürnberg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Stein praktisch erweitert.

Verzeichnete Betriebe

Sie betreiben in Stein einen Betrieb im Bereich Immobilienmakler und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt, und die Gebühr ist auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Für Inserat und Besichtigung ist der Energieausweis Pflicht, seine Kennwerte müssen in der Anzeige stehen. Ein Alleinauftrag bindet für eine Laufzeit, dafür arbeitet der Makler mit mehr Einsatz, ein einfacher Auftrag lässt Parallelvermarktung zu.

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher wird die Provision seit Ende zweitausendzwanzig geteilt: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte, und die andere Seite zahlt erst, wenn die Zahlung des Auftraggebers nachgewiesen ist. Der Maklervertrag bedarf dabei der Textform. Fällig wird die Provision erst mit dem wirksamen Kaufvertrag, nicht für Besichtigungen.

Was üblicherweise angeboten wird

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Verkauf von Haus und Wohnung
  • Begleitung bis zum Notartermin
  • Exposé und Besichtigungen
  • Unterlagenbeschaffung beim Amt

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Für Immobilienmakler gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen

Was das kostet

Angebote für Immobilienmakler unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.

Nachbarorte

Für Vorhaben in Stein ist die Verwaltung in Landkreis Fürth der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

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Die wiederkehrenden Fragen

Wie lange dauert ein Verkauf?

Von der Beauftragung bis zum Notartermin vergehen bei marktgerechtem Preis und vollständigen Unterlagen meist einige Wochen bis wenige Monate, danach folgt die Zeit bis zur Kaufpreiszahlung. Verzögerungen entstehen fast immer an zwei Stellen: bei fehlenden Unterlagen und bei der Finanzierungszusage der Interessenten.

Was kann ich von einem Makler verlangen?

Eine begründete Preiseinschätzung, vollständige Unterlagen, ein Exposé mit den gesetzlich geforderten Energieangaben, gesteuerte Besichtigungen und eine Rückmeldung zum Vermarktungsstand. Bei einem Alleinauftrag gehört ein regelmäßiger Bericht dazu. Lassen Sie sich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten des Auftrags vor der Unterschrift zeigen.

Wie entsteht der Angebotspreis?

Über den Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte, über den Ertragswert bei vermieteten Objekten und über den Sachwert bei besonderen Häusern. Grundlage sind Bodenrichtwerte und Auswertungen der Gutachterausschüsse. Ein zu hoher Startpreis verlängert die Vermarktung und führt am Ende häufig zu einem niedrigeren Ergebnis.

Muss ich bei den Arbeiten anwesend sein?

Nicht durchgehend, aber am Anfang und bei der Abnahme ist es sinnvoll. Wer nie da ist, erfährt von Abweichungen erst, wenn sie nicht mehr ohne Aufwand zu ändern sind.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Hintergrund und Begriffe

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.