Immobilienmakler in Sulzbach-Rosenberg
1 Betriebe aus dem Bereich Immobilienmakler sind für Sulzbach-Rosenberg gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 1Eintrag
- 19.548Einwohner
- BayernBundesland
- 92237Postleitzahl
Für Sulzbach-Rosenberg listet diese Seite Betriebe im Bereich Immobilienmakler. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Sulzbach-Rosenberg hat bei Immobilienmakler einen überschaubaren Kreis an Betrieben, die sich und ihre Kundschaft kennen. Empfehlungen aus der Nachbarschaft sind hier belastbarer als jede Online-Bewertung.
Sulzbach-Rosenberg liegt im Landkreis Amberg-Sulzbach in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 19.548 Einwohner und die Postleitzahl 92237. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 292 Einträge für Sulzbach-Rosenberg über alle Branchen hinweg. Mit 34.9 Kilometern Entfernung ist Weiden in der Oberpfalz der nächste größere Ort, was die Auswahl in Sulzbach-Rosenberg praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Sulzbach-Rosenberg im Bereich Immobilienmakler arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher wird die Provision seit Ende zweitausendzwanzig geteilt: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte, und die andere Seite zahlt erst, wenn die Zahlung des Auftraggebers nachgewiesen ist. Der Maklervertrag bedarf dabei der Textform. Fällig wird die Provision erst mit dem wirksamen Kaufvertrag, nicht für Besichtigungen.
Die Tätigkeit ist nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig, dazu kommt eine gesetzliche Weiterbildungspflicht mit fester Stundenzahl innerhalb eines Dreijahreszeitraums. Die Berufsbezeichnung selbst ist nicht geschützt, eine Vermögensschadenhaftpflicht üblich, aber nicht vorgeschrieben. Fragen Sie nach Erlaubnis, Versicherung und nach vergleichbaren Objekten, die tatsächlich verkauft und nicht nur inseriert wurden.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Unterlagenbeschaffung beim Amt
- Exposé und Besichtigungen
- Vermietung und Mietersuche
- Verkauf von Haus und Wohnung
Angebote richtig vergleichen
Für Immobilienmakler gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Was den Preis bestimmt
Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Immobilienmakler in Sulzbach-Rosenberg. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.
Nachbarorte
Rund um Sulzbach-Rosenberg bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
- Immobilienbüro Amberg
- Immobilienbüro Hersbruck
- Immobilienbüro Altdorf bei Nürnberg
- Immobilienbüro Neumarkt in der Oberpfalz
- Immobilienbüro Schwandorf
- Immobilienbüro Pegnitz
- Immobilienbüro Lauf an der Pegnitz
- Immobilienbüro Burgthann
- Immobilienbüro Weiden in der Oberpfalz
- Immobilienbüro Röthenbach an der Pegnitz
Weitere Branchen am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Wann wird die Provision fällig?
Erst wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, beim Immobilienkauf also nach der notariellen Beurkundung. Für Exposés, Besichtigungen und Inserate darf ohne besondere Vereinbarung nichts gesondert verlangt werden. Scheitert der Vertrag, entsteht kein Anspruch, auch nicht anteilig.
Muss ich Mängel offenlegen?
Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung, den Energieausweis und bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und den Stand der Erhaltungsrücklage. Fehlen Unterlagen, verzögert das den Notartermin und die Finanzierungszusage der Käuferseite mehr als jede Preisverhandlung.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Hintergrund und Begriffe
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
