Reitställe und Reitschulen in Unterföhring
Für Unterföhring fehlt zu Reitställe und Reitschulen bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 11.957Einwohner
- BayernBundesland
- 85774Postleitzahl
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Reitunterricht, Einstellplatz, Reitbeteiligung, Ferien auf dem Reiterhof endet selten beim ersten Treffer. Für Unterföhring zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Kleinere Städte haben bei Reitställe und Reitschulen selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.
Unterföhring liegt im Landkreis München in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 11.957 Einwohner und die Postleitzahl 85774. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 247 Einträge. München liegt etwa 8.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Unterföhring.
Betriebe im Verzeichnis
In Unterföhring ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Reitanlage Aschheim Ismaning, rund 3.5 km
- Verein Münchner Pferdefreunde e.V. Garching, rund 4.1 km
- Reitstall Ruhland Ismaning, rund 4.2 km
- Pferdetherapiezentrum-Aschheim Kirchheim bei München, rund 4.6 km
- Universitäts-Reitschule München, rund 6 km
- Matthof Ismaning, rund 8.2 km
- Reitanlage Hölzlhof Haar, rund 8.9 km
- ReitClub Isartal e.V. München, rund 11.7 km
Betriebe aus Unterföhring können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Einstellplätze gibt es als Box mit oder ohne Paddock, als Offenstall in der Gruppe und in Mischformen mit Weidegang im Sommer. Im Preis enthalten sind je nach Betrieb Futter, Einstreu, Misten, Weide und die Nutzung von Halle und Platz, Sonderleistungen wie Decken wechseln oder Füttern von Zusatzfutter kosten extra. Lassen Sie sich im Einstellvertrag genau aufschreiben, was enthalten ist und wer im Krankheitsfall den Tierarzt ruft.
Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c des Tierschutzgesetzes. Das betrifft Reitschulen mit eigenen Schulpferden ebenso wie Betriebe, die Ausritte oder Kutschfahrten anbieten. Daneben gibt es das freiwillige Kennzeichnungssystem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, das Betriebe und Vereine auf Antrag prüft. Ein Schild am Hoftor ersetzt aber nicht den eigenen Blick auf Pferde, Ställe und Unterricht.
Was üblicherweise angeboten wird
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Reiterferien und Lehrgänge
- Ausritte und Geländereiten
- Longenunterricht für Anfänger
- Reitunterricht für Kinder und Erwachsene
Vor der Beauftragung klären
Achten Sie bei Reitställe und Reitschulen darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Zur Preisfrage
In Unterföhring wie überall gilt bei Reitställe und Reitschulen: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Auch im Umland
In Bayern sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Unterföhring ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Weitere Branchen am Ort
Was oft gefragt wird
Braucht eine Reitschule eine Erlaubnis?
Ja, wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c des Tierschutzgesetzes. Zuständig ist das Veterinäramt. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Kennzeichnung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung für geprüfte Betriebe und Vereine.
Ab welchem Alter kann ein Kind reiten lernen?
Viele Reitschulen beginnen im Grundschulalter mit Voltigieren oder Longenstunden auf ruhigen Ponys, einige bieten schon für Jüngere Ponyführen an. Entscheidend sind weniger das Alter als Körpergröße, Konzentration und ein passendes Pferd. Fragen Sie nach Kursen speziell für Anfänger und nach der Größe der Gruppen.
Wer haftet, wenn ich vom Schulpferd falle?
Grundsätzlich der Halter des Pferdes nach § 833 BGB. Bei Schulpferden eines gewerblichen Betriebs kann sich der Halter aber entlasten, wenn er nachweist, dass er die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Ob Sie Ersatz bekommen, hängt deshalb vom Einzelfall ab. Eine eigene Unfallversicherung schließt diese Lücke.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Zum Weiterlesen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
