Tierheime in Villingen-Schwenningen
Dieses Verzeichnis hat für Villingen-Schwenningen noch keinen Betrieb im Bereich Tierheime erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 89.145Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 78048 bis 78056Postleitzahlen
Einen Tierheim in Villingen-Schwenningen zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.
In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Tierheime mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.
Villingen-Schwenningen ist Teil des Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf 5 Postleitzahlen von 78048 bis 78056 kommen 89.145 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 790 Einträge für Villingen-Schwenningen über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Bad Dürrheim, rund 5.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Villingen-Schwenningen in der Regel mit an.
Wer ist gelistet?
In Villingen-Schwenningen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Katzenauffangstation Trossingen, rund 11.4 km
- Kreistierheim Schwarzwald-Baar-Kreis Donaueschingen, rund 12.9 km
- Tierheim Tuttlingen Tuttlingen, rund 27.1 km
- Eselheim Merlin Engen, rund 31.1 km
- Tierheim Emmendingen Emmendingen, rund 46.6 km
- Tierheim Renate Lang Horb am Neckar, rund 48.1 km
- Tierheim Radolfzell-Mettnau Radolfzell am Bodensee, rund 49.5 km
- Kreistierheim Sigmaringen Sigmaringen, rund 51.3 km
Betriebe aus Villingen-Schwenningen können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Ein großer Teil der Arbeit sind Fundtiere, und die sind rechtlich eine Aufgabe der Gemeinde. Tiere sind nach § 90a BGB zwar keine Sachen, das Fundrecht gilt aber entsprechend, deshalb ist die Fundbehörde zuständig. Viele Kommunen schließen dafür Verträge mit dem örtlichen Tierheim und zahlen Pauschalen oder Tagessätze. Reicht das Geld nicht, fehlt es am Ende bei der Versorgung der Tiere, die schon länger dort leben.
Katzen machen in vielen Heimen den größten Teil der Aufnahmen aus, vor allem im Sommer, wenn unkastrierte Freigänger für Nachwuchs sorgen. Nach § 13b des Tierschutzgesetzes können die Länder Katzenschutzverordnungen erlassen, die in festgelegten Gebieten den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken und Kennzeichnung und Registrierung vorschreiben. Ob eine solche Regel an Ihrem Wohnort gilt, erfahren Sie bei der Gemeinde oder beim Tierheim selbst.
Das gehört zum Leistungsbild
Was Betriebe im Bereich Tierheime typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Aufnahme von Fundtieren
- Beratung vor der Adoption
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
- Patenschaften und Spenden
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Tierheime ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
Zur Preisfrage
Wer bei Tierheime nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
In der Umgebung
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Villingen-Schwenningen gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.
Weitere Branchen am Ort
Was oft gefragt wird
Was steht im Schutzvertrag?
Der Schutzvertrag regelt die Übergabe des Tieres und die Bedingungen, unter denen es gehalten werden soll. Üblich sind Vereinbarungen zu Haltung, Auslauf, Kastration und Weitergabe, teils ein Recht des Heims auf Nachkontrolle oder Rücknahme. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift in Ruhe und fragen Sie nach, wenn eine Klausel für Ihre Lebenslage nicht passt.
Was kostet ein Tier aus dem Tierheim?
Verlangt wird eine Schutzgebühr, deren Höhe jedes Heim selbst festlegt und die je nach Tierart, Alter und bereits erfolgter Behandlung schwankt. Enthalten sind meist Impfungen, Kennzeichnung per Mikrochip und bei erwachsenen Tieren oft die Kastration. Fragen Sie vorab nach der aktuellen Gebühr und danach, welche Leistungen darin schon enthalten sind.
Kann ich mein Tier im Tierheim abgeben?
Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Tierheime nehmen Abgabetiere nach verfügbarem Platz auf, meist nur mit Termin und gegen eine Abgabegebühr, bei Aufnahmestopp über eine Warteliste. Rufen Sie früh an und bringen Sie Impfpass, Chipnummer und eine ehrliche Beschreibung von Gesundheit und Verhalten mit. Das erhöht die Chance auf eine passende Vermittlung.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Zum Nachschlagen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
