Apotheken in Vreden
5 Einträge zu Apotheken sind für Vreden hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 5Einträge
- 23.265Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 48691Postleitzahl
Diese Übersicht für Vreden richtet sich an alle, die Medikamente, Notdienst, E-Rezept, Beratung planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Vreden ist eine Mittelstadt mit rund 23.265 Einwohnern. Bei Apotheken ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Vreden liegt im Kreis Borken in Nordrhein-Westfalen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 23.265 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 48691. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Apotheken in Vreden im üblichen Rahmen besetzt: rund 2,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 159 Einträge für Vreden über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Bocholt, rund 26.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Vreden in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Vreden kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.
Neben Fertigarzneimitteln stellen Apotheken Rezepturen her, etwa Salben und Lösungen nach ärztlicher Vorgabe, dafür braucht es Zeit und oft eine Vorbestellung. Verordnungen gibt es in verschiedenen Formen: Das Kassenrezept geht zu Lasten der Krankenkasse, das grüne Rezept ist eine Empfehlung ohne Kostenübernahme, Privatrezepte rechnen Sie selbst mit Ihrer Versicherung ab.
Was üblicherweise angeboten wird
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Impfstoffe und Verbandmittel
- Rezepturen aus eigener Herstellung
- Botendienst nach Hause
Woran Sie Angebote messen
Bei Apotheken ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Was das kostet
In Vreden wie überall gilt bei Apotheken: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Auch im Umland
Für Vorhaben in Vreden ist die Verwaltung in Kreis Borken der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Weitere Einträge am Ort
Was oft gefragt wird
Wie finde ich die Notdienstapotheke?
Der Notdienst wechselt nach einem regionalen Plan der Apothekerkammer. Die diensthabende Apotheke steht im Aushang jeder Apotheke, in der Tagespresse und in den Notdienstsuchen der Kammern. Im Nacht- und Notdienst fällt eine gesetzlich festgelegte Zusatzgebühr an, die auch bei Zuzahlungsbefreiung zu zahlen ist.
Warum bekomme ich ein anderes Präparat als sonst?
Weil Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem bestimmten Hersteller geschlossen hat und die Apotheke das wirkstoffgleiche Mittel dieses Herstellers abgeben muss. Ausnahmen gelten, wenn die Praxis den Austausch auf dem Rezept ausgeschlossen hat, und in Fällen von Lieferengpässen.
Wie hoch ist die Zuzahlung auf ein Rezept?
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als das Mittel kostet. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Zum Weiterlesen
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.