Friseure in Weimar
Zu Friseure in Weimar liegen 29 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.
- 29Einträge
- 65.611Einwohner
- ThüringenBundesland
- 99423,99425,99427Postleitzahl
Termin, Schnitt, Farbe, Herrenfriseur: Dafür braucht es in Weimar einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.
Weimar hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Friseure lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Als kreisfreie Stadt in Thüringen bündelt Weimar Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. 65.611 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahlen 99423, 99425, 99427. Das ergibt etwa 4,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Friseure ist das überdurchschnittlich dicht. Über alle Branchen zusammen sind für Weimar 701 Einträge erfasst. Mit 21 Kilometern Entfernung ist Erfurt der nächste größere Ort, was die Auswahl in Weimar praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
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Das Besondere an dieser Branche
Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig, es steht in der Anlage A der Handwerksordnung. Ein Salon wird also von einer Meisterin, einem Meister oder einer gleichgestellten Betriebsleitung geführt. Preise richten sich nach Haarlänge und Arbeitszeit, nicht nach Geschlecht, seit die getrennten Damen- und Herrenpreislisten als benachteiligend gelten. Farbtechniken werden fast überall zusätzlich zum Schnitt berechnet.
Lockiges und stark texturiertes Haar verlangt andere Techniken als glattes: Es wird häufig trocken geschnitten, weil sich die Sprungkraft erst dann zeigt, und Flechtfrisuren, Weaves oder Relaxer sind ein eigenes Handwerk. Nicht jeder Salon arbeitet damit. Termine dauern länger und werden oft nach Zeit und nicht nach Schnittpreis berechnet.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Damen- und Herrenschnitte
- Haarpflege und Kopfhautbehandlung
- Hochsteckfrisuren für Anlässe
- Barbier und Bartpflege
Woran Sie Angebote messen
Ein belastbarer Vergleich bei Friseure beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Zur Preisfrage
Bei Friseure trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Im Umkreis
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Weimar reicht bis in Kreisfreie Stadt Weimar hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
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Nachgefragt
Wie bereite ich einen Farbtermin vor?
Kommen Sie mit Haaren, die ein bis zwei Tage nicht gewaschen wurden, das schützt die Kopfhaut. Bringen Sie Fotos vom Wunschton bei Tageslicht mit und nennen Sie alle Behandlungen der letzten Monate, auch Tönungen aus der Drogerie und Henna, denn sie beeinflussen das Ergebnis erheblich.
Was tun, wenn das Ergebnis nicht stimmt?
Sprechen Sie es noch im Salon oder zeitnah danach an. Bei einer mangelhaften Leistung hat der Betrieb zuerst das Recht, nachzuarbeiten. Fotos vom Wunschergebnis und vom tatsächlichen Ergebnis helfen dabei. Ein Farbton, der Ihnen nachträglich nicht mehr gefällt, ist dagegen kein Mangel.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Begriffe dazu
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.