Apotheken in Weinsberg
Für Weinsberg führt dieses Verzeichnis 7 Einträge zu Apotheken. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
- 7Einträge
- 13.468Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 74189Postleitzahl
In Weinsberg gehört Apotheken zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
In Weinsberg läuft bei Apotheken vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.
Weinsberg liegt im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 74189 kommen 13.468 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 5,2 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 206 Einträge. Mit 4.9 Kilometern Entfernung ist Heilbronn der nächste größere Ort, was die Auswahl in Weinsberg praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Weinsberg im Bereich Apotheken arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.
Wer dauerhaft mehrere Arzneimittel anwendet, hat Anspruch auf einen Medikationsplan. Apotheken bieten zudem Botendienste an und beliefern Pflegeeinrichtungen im Rahmen von Versorgungsverträgen. Beim Versandhandel gilt für verschreibungspflichtige Mittel derselbe einheitliche Preis, und für den Versand aus dem Ausland gelten eigene Regeln, die Sie vor der Bestellung kennen sollten.
Typische Leistungen
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Arzneimittel auf Rezept und E-Rezept
- Botendienst nach Hause
- Impfstoffe und Verbandmittel
- Pflege- und Hilfsmittel
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Apotheken ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
Was den Preis bestimmt
Der günstigste Betrieb für Apotheken ist nicht automatisch der teuerste Fehler, aber ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, verdient eine Rückfrage statt einer Unterschrift.
Auch im Umland
In Baden-Württemberg sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Weinsberg ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
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Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Zuzahlung auf ein Rezept?
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als das Mittel kostet. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Warum bekomme ich ein anderes Präparat als sonst?
Weil Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem bestimmten Hersteller geschlossen hat und die Apotheke das wirkstoffgleiche Mittel dieses Herstellers abgeben muss. Ausnahmen gelten, wenn die Praxis den Austausch auf dem Rezept ausgeschlossen hat, und in Fällen von Lieferengpässen.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Begriffe dazu
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.