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Notdienstpauschale

Definition

Die Notdienstpauschale ist ein Zuschlag für Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten. Sie ist zulässig, muss aber vor dem Einsatz vereinbart werden.

Ohne vorherige Absprache schuldet der Kunde nur die übliche Vergütung nach § 632 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Was üblich ist, richtet sich nach dem, was vergleichbare Betriebe am Ort für denselben Einsatz verlangen. Eine Rechnung, die ein Vielfaches davon ausweist, lässt sich kürzen. In krassen Fällen kommt Sittenwidrigkeit nach § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Betracht, bei arglistiger Täuschung über den Umfang der Arbeiten auch Betrug.

Besonders auffällig sind unseriöse Schlüsseldienste. Typische Muster: Der genannte Preis am Telefon gilt angeblich nur für die Anfahrt, eine einfach zugefallene Tür wird aufgebohrt statt geöffnet, und es wird auf Barzahlung gedrängt. Wer in eine solche Lage gerät, sollte den Namen des Monteurs und das Kennzeichen notieren, eine vollständige Rechnung mit Firmenanschrift verlangen und keine Blankoquittung unterschreiben.

Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen grundsätzlich für 14 Tage. Bei ausdrücklich vom Verbraucher angeforderten dringenden Reparaturen sind Teile der Informationspflichten eingeschränkt, das Widerrufsrecht entfällt jedoch nicht in jeder Konstellation. Zahlen Sie im Zweifel unter Vorbehalt oder per Überweisung, nie bar ohne Beleg, und lassen Sie den Fall anschließend prüfen.

Vergleichen Sie die Rechnung anschließend mit ortsüblichen Sätzen, etwa über die Auskunft der Innung oder ein Angebot eines anderen Betriebs. Liegt sie deutlich darüber, kürzen Sie schriftlich und begründen Sie die Kürzung. Bei Verdacht auf Täuschung über Notwendigkeit oder Umfang der Arbeiten ist eine Anzeige bei der Polizei möglich, zusätzlich kann das Ordnungsamt informiert werden.

Wo der Begriff vorkommt

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