Stundenverrechnungssatz
Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den ein Betrieb pro Arbeitsstunde berechnet. Er enthält nicht nur den Lohn, sondern auch Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
In die Kalkulation fließen der Bruttolohn des Mitarbeiters, die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und zur Sozialkasse des Baugewerbes, bezahlter Urlaub, Feiertage und Krankheitstage. Dazu kommen Gemeinkosten: Werkstatt, Fahrzeuge, Werkzeug, Versicherungen, Büro, Buchhaltung und Weiterbildung. Erst am Ende steht ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn.
Der wichtigste Hebel ist die Zahl der produktiven Stunden. Von den bezahlten Jahresstunden eines Monteurs sind nur die beim Kunden abrechenbaren Stunden verkäuflich. Rüstzeiten, Fahrten, Lagerarbeit und Weiterbildung müssen auf diese produktiven Stunden umgelegt werden. Deshalb liegt der Verrechnungssatz stets deutlich über dem Stundenlohn des Mitarbeiters.
Die Höhe unterscheidet sich je nach Gewerk, Region und Qualifikation erheblich, ein bundesweiter Richtwert lässt sich seriös nicht angeben. Beim Vergleich zweier Angebote hilft nur, gleiche Dinge nebeneinanderzulegen: Wird die Meisterstunde oder die Gesellenstunde berechnet, wie werden Azubistunden angesetzt, gilt ein Zuschlag für Abend, Wochenende und Feiertag, und ist die An- und Abfahrt enthalten.
Der Materialaufschlag ist die zweite Säule der Kalkulation. Auf den Einkaufspreis kommt üblicherweise ein Zuschlag für Beschaffung, Transport, Lagerung und Gewährleistung. Wer Material selbst stellt, spart diesen Anteil, übernimmt aber die Verantwortung für Eignung und Mängel des Materials. Das sollte vor Beginn ausdrücklich vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten werden.
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