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Regiearbeit

Definition

Regiearbeit wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet: geleistete Stunden, eingesetztes Material und Geräte. Der Preis steht erst nach Abschluss der Arbeiten fest.

Dieses Modell passt, wenn sich der Umfang vorher nicht bestimmen lässt, etwa bei Reparaturen, Störungssuche, Altbausanierung oder Notdiensteinsätzen. Grundlage sind der vereinbarte Stundenverrechnungssatz und die Materialpreise. Ohne Vereinbarung schuldet der Auftraggeber die übliche Vergütung nach § 632 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, was regelmäßig zu Streit über die Angemessenheit führt.

Der Nachweis läuft über Stundenzettel, im Bau Regiebericht oder Rapportzettel genannt. Darauf gehören Datum, Name der eingesetzten Mitarbeiter, Beginn und Ende der Arbeit, die ausgeführte Tätigkeit und das verbrauchte Material. Lassen Sie sich die Zettel zeitnah vorlegen und gegenzeichnen. Eine Unterschrift bestätigt üblicherweise nur die Anwesenheit, nicht die Angemessenheit des Aufwands. Einen entsprechenden Vermerk können Sie ergänzen.

Ein sinnvoller Mittelweg ist die Kostenobergrenze: Regieabrechnung, aber mit der Abrede, dass der Betrieb sich meldet, bevor eine bestimmte Summe überschritten wird. Das erhält die Flexibilität und begrenzt das Risiko. Bei größeren Aufträgen empfiehlt sich zusätzlich eine wöchentliche Zwischenabrechnung statt einer einzigen Rechnung am Ende.

Materialbelege gehören zur Abrechnung. Verlangen Sie bei größeren Einkäufen eine Aufstellung mit Einzelpositionen statt einer Sammelzeile Material. Prüfen Sie außerdem, ob Fahrzeiten getrennt ausgewiesen sind, das ist für die Steuerermäßigung wichtig. Bei mehreren Mitarbeitern sollte erkennbar bleiben, wer wie lange vor Ort gearbeitet hat und woran.

Wo der Begriff vorkommt

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