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Festpreis

Definition

Beim Festpreis wird ein unveränderlicher Gesamtbetrag für eine klar beschriebene Leistung vereinbart. Mehraufwand geht zulasten des Betriebs, solange sich der Leistungsinhalt nicht ändert.

Der Festpreis, im Bauwesen meist Pauschalpreis genannt, verlagert das Kalkulationsrisiko auf den Auftragnehmer. Braucht er mehr Stunden oder mehr Material als geplant, bleibt der Preis gleich. Umgekehrt darf er den Betrag behalten, wenn er schneller fertig wird. Voraussetzung ist eine Leistungsbeschreibung, die genau festhält, was geschuldet ist.

Nachträge entstehen nur, wenn der Auftraggeber die Leistung ändert oder zusätzliche Arbeiten anordnet. Für Bauverträge regeln die §§ 650b und 650c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wie in diesem Fall die Vergütung anzupassen ist: Der Unternehmer legt ein Angebot vor, nach Ablauf von 30 Tagen ohne Einigung kann der Besteller die Änderung anordnen. Auch die VOB/B kennt eigene Regeln für geänderte und zusätzliche Leistungen.

Riskant sind Festpreise im Bestand. Was hinter einer Wand oder unter einem alten Estrich liegt, sieht niemand vorher. Seriöse Betriebe formulieren daher einen Festpreis mit klar benannten Ausnahmen, etwa für unerwartete Feuchtigkeit, Asbest oder unbekannte Leitungsführungen. Lassen Sie sich diese Ausnahmen konkret benennen statt mit einer allgemeinen Klausel abspeisen.

Ein Pauschalpreis umfasst auch Leistungen, die zur vollständigen Ausführung nötig sind, selbst wenn sie im Angebot nicht ausdrücklich genannt werden. Das ist der eigentliche Vorteil für den Auftraggeber und zugleich der Grund, warum sorgfältige Betriebe beim Festpreis einen Risikoaufschlag einkalkulieren. Ein sauber beschriebener Einheitspreisvertrag ist deshalb nicht automatisch die teurere Variante.

Wo der Begriff vorkommt

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