Schornsteinfeger in Bad Dürkheim
Für Bad Dürkheim fehlt zu Schornsteinfeger bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 18.821Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 67098Postleitzahl
Für Bad Dürkheim listet diese Seite Betriebe im Bereich Schornsteinfeger. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Bei Schornsteinfeger zählt in Bad Dürkheim die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.
Bad Dürkheim ist Teil des Landkreis Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 18.821 Einwohner und die Postleitzahl 67098. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 390 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Mannheim, rund 20.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Bad Dürkheim in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Bad Dürkheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Robin Geschwill Ketsch, rund 27.5 km
- Achim Reister Ketsch, rund 27.5 km
- Börgeling Edingen-Neckarhausen, rund 29.8 km
- Energieberatung & Schornsteinfeger M. Jung Stutensee, rund 47.3 km
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Der Schornsteinfeger arbeitet in zwei Rollen. Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nimmt er hoheitliche Aufgaben wahr, etwa die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid, und für diesen Bezirk ist er zugewiesen, nicht wählbar. Die im Bescheid aufgeführten Kehr- und Messarbeiten dürfen Sie dagegen von jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen, auch aus einem anderen Bezirk.
Ein Teil der Arbeit ist Gefahrenabwehr. Ablagerungen im Schornstein können sich entzünden, und undichte Abgasanlagen führen zu Kohlenmonoxid im Wohnraum, das geruchlos ist. Deshalb wird bei der Feuerstättenschau auch die Verbrennungsluftversorgung geprüft, etwa im Zusammenspiel von Feuerstätte, Dunstabzugshaube und Lüftungsanlage in dichten Gebäuden. Diese Prüfung ist der Grund, warum der Zutritt zur Wohnung nötig ist.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Beratung zu Kaminofen und Brennstoff
- Abnahme neuer Feuerstätten
- Kehrung von Schornstein und Ofen
- Feuerstättenschau und Bescheinigung
Woran Sie Angebote messen
Fragen Sie bei Schornsteinfeger nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Zur Preisfrage
Für Schornsteinfeger in Bad Dürkheim gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
In der Umgebung
Rund um Bad Dürkheim bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
- Schornsteinfeger Grünstadt
- Schornsteinfeger Neustadt an der Weinstraße
- Schornsteinfeger Haßloch
- Schornsteinfeger Mutterstadt
- Schornsteinfeger Böhl-Iggelheim
- Schornsteinfeger Frankenthal
- Schornsteinfeger Limburgerhof
- Schornsteinfeger Schifferstadt
- Schornsteinfeger Ludwigshafen am Rhein
- Schornsteinfeger Bobenheim-Roxheim
Weitere Einträge am Ort
Was oft gefragt wird
Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
Für die Kehr- und Messarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ja, dafür kommt jeder im Kehrbuch eingetragene Betrieb infrage. Nicht wählbar sind die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bescheid, die bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die erledigten Arbeiten müssen Sie ihm fristgerecht nachweisen.
Was steht im Feuerstättenbescheid?
Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.
Muss ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?
Für die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten besteht eine Duldungspflicht, das gilt auch für Mieter. Termine werden angekündigt, und bei Verhinderung lässt sich meist ein Ersatztermin vereinbaren. Wer den Zutritt dauerhaft verweigert, riskiert eine Anordnung der zuständigen Behörde und zusätzliche Kosten.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Passende Erklärungen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.