Braig GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Bahnhofstraße 29, 88400 Biberach an der Riß
1 Betriebe aus dem Bereich Steuerberater sind für Biberach an der Riß gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Steuerberater in Biberach an der Riß. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Biberach an der Riß hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Steuerberater lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Verwaltungstechnisch gehört Biberach an der Riß zum Landkreis Biberach (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 34.331 Einwohner und die Postleitzahl 88400. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Steuerberater in Biberach an der Riß eher dünn besetzt: rund 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 373 Einträge. Memmingen liegt etwa 30.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Biberach an der Riß.
Bahnhofstraße 29, 88400 Biberach an der Riß
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Der Umgang mit Belegen hat sich verschoben: Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung, Rechnungen zwischen Unternehmen müssen elektronisch empfangen werden können, und Belege gehen überwiegend digital in die Kanzlei. Geschäftsunterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, die je nach Art verschieden lang sind. Wer die Struktur unterjährig hält, spart am Jahresende Aufwand und Gebühr.
Die Vergütung folgt der Steuerberatervergütungsverordnung, die Tabellen knüpfen je nach Leistung an Gegenstandswerte, an den Jahresumsatz oder an die Bilanzsumme an, innerhalb eines Rahmens. Für einzelne Tätigkeiten gilt eine Zeitgebühr. Pauschalvergütungen für laufend wiederkehrende Arbeiten sind möglich, müssen aber schriftlich vereinbart werden und dürfen keine einmaligen Leistungen wie den Jahresabschluss unbenannt einschließen.
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
Ein Betrieb, der bei Steuerberater von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Angebote für Steuerberater unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Für Vorhaben in Biberach an der Riß ist die Verwaltung in Landkreis Biberach der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Innerhalb des Rahmens der Vergütungsverordnung ja, und für laufende Arbeiten lässt sich eine schriftliche Pauschale vereinbaren. Unterhalb des gesetzlichen Rahmens ist eine Vereinbarung nur in engen Grenzen zulässig. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn beide denselben Leistungsumfang beschreiben, also Buchführung, Abschluss und Erklärungen getrennt ausweisen.
Sobald mehrere Einkunftsarten zusammenkommen, etwa Vermietung, ausländische Kapitalerträge, Beteiligungen oder ein Erbfall. Bei einer einfachen Arbeitnehmerveranlagung genügt häufig ein Lohnsteuerhilfeverein, der dafür zugelassen ist. Die Gebühr richtet sich nach der Vergütungsverordnung und steht damit vorher in ihrer Größenordnung fest.
Kündigen Sie den bestehenden Vertrag fristgerecht und erteilen Sie dem neuen Büro Vollmacht, es fordert die Unterlagen und die Buchhaltungsdaten an. Herausgabe darf bei offenen Honoraren zurückgehalten werden, deshalb zuerst abrechnen. Sinnvoll ist ein Wechsel zum Ende eines abgeschlossenen Wirtschaftsjahres, nicht mitten im Abschluss.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.