Christian Schulte-Bockum Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Burghof 3, 46244 Bottrop
Für Bottrop führt dieses Verzeichnis 1 Einträge zu Steuerberater. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
Steuerberater in Bottrop: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Bottrop hat genug Nachfrage, dass sich bei Steuerberater auch Spezialisten halten. Für ungewöhnliche Aufgaben ist das der Unterschied zwischen einer Absage und einem Angebot.
Bottrop ist eine kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. 118.705 Menschen leben hier, verteilt auf 5 Postleitzahlen von 46236 bis 46244. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 497 Einträge für Bottrop über alle Branchen hinweg. Essen liegt etwa 10.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Bottrop.
Burghof 3, 46244 Bottrop
Wer in Bottrop im Bereich Steuerberater arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Die Vergütung folgt der Steuerberatervergütungsverordnung, die Tabellen knüpfen je nach Leistung an Gegenstandswerte, an den Jahresumsatz oder an die Bilanzsumme an, innerhalb eines Rahmens. Für einzelne Tätigkeiten gilt eine Zeitgebühr. Pauschalvergütungen für laufend wiederkehrende Arbeiten sind möglich, müssen aber schriftlich vereinbart werden und dürfen keine einmaligen Leistungen wie den Jahresabschluss unbenannt einschließen.
Steuerberatung ist eine Vorbehaltsaufgabe: Umfassend beraten dürfen nur Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Lohnsteuerhilfevereine sind auf bestimmte Einkunftsarten beschränkt und dürfen Gewerbetreibende und Selbstständige nicht betreuen, Buchhaltungsbüros dürfen buchen, aber nicht beraten. Der Zugang zum Beruf führt über eine Prüfung, dazu kommen Kammermitgliedschaft und eine Berufshaftpflicht.
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
Achten Sie bei Steuerberater darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Steuerberater in Bottrop. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.
Für Vorhaben in Bottrop ist die Verwaltung in Kreisfreie Stadt Bottrop der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Für Fehler aus seiner eigenen Arbeit ja, dafür besteht die Berufshaftpflicht. Beruht der Fehler auf unvollständigen oder unzutreffenden Angaben von Ihnen, tragen Sie ihn. Die Steuer und die Zinsen schulden in jedem Fall Sie gegenüber dem Finanzamt, ein Regress gegen die Kanzlei läuft getrennt davon.
Kündigen Sie den bestehenden Vertrag fristgerecht und erteilen Sie dem neuen Büro Vollmacht, es fordert die Unterlagen und die Buchhaltungsdaten an. Herausgabe darf bei offenen Honoraren zurückgehalten werden, deshalb zuerst abrechnen. Sinnvoll ist ein Wechsel zum Ende eines abgeschlossenen Wirtschaftsjahres, nicht mitten im Abschluss.
Sobald mehrere Einkunftsarten zusammenkommen, etwa Vermietung, ausländische Kapitalerträge, Beteiligungen oder ein Erbfall. Bei einer einfachen Arbeitnehmerveranlagung genügt häufig ein Lohnsteuerhilfeverein, der dafür zugelassen ist. Die Gebühr richtet sich nach der Vergütungsverordnung und steht damit vorher in ihrer Größenordnung fest.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.