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Schornsteinfeger in Braunfels

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis hat für Braunfels noch keinen Betrieb im Bereich Schornsteinfeger erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.

Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Schornsteinfeger meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Braunfels nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.

Braunfels ist eine Kleinstadt mit etwa 11.167 Einwohnern. Betriebe im Bereich Schornsteinfeger arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.

Verwaltungstechnisch gehört Braunfels zum Landkreis Lahn-Dill-Kreis (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 11.167 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 35619. Über alle Branchen zusammen sind für Braunfels 203 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Gießen, rund 20.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Braunfels in der Regel mit an.

Diese Betriebe sind erfasst

In Braunfels ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Sie betreiben in Braunfels einen Betrieb im Bereich Schornsteinfeger und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Neben Kehren und Messen prüft der Schornsteinfeger Abgaswege und nimmt neue Feuerstätten ab, ohne diese Abnahme darf ein Ofen nicht in Betrieb gehen. Für Kaminöfen gelten nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid, ältere Geräte mussten je nach Baujahr stufenweise nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Viele Betriebe bieten zusätzlich freie Leistungen an, etwa Dichtheitsprüfungen, die Wartung von Rauchwarnmeldern oder eine Energieberatung. Diese Leistungen sind nicht hoheitlich, Preis und Anbieter wählen Sie frei. Die Termine werden bezirksweise in Touren geplant, deshalb bekommen Sie ein Zeitfenster und keinen Wunschtermin. Wer nicht kann, sollte früh einen Ersatztermin vereinbaren.

Typische Leistungen

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Feuerstättenschau und Bescheinigung
  • Beratung zu Kaminofen und Brennstoff
  • Abnahme neuer Feuerstätten
  • Abgasmessung an Heizungsanlagen

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Achten Sie bei Schornsteinfeger darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe

Wie abgerechnet wird

Wer bei Schornsteinfeger nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.

In der Umgebung

Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Braunfels reicht bis in Landkreis Lahn-Dill-Kreis hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.

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Die wiederkehrenden Fragen

Was steht im Feuerstättenbescheid?

Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.

Wie kommen die Gebühren zustande?

Für hoheitliche Tätigkeiten gilt die bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung mit festen Arbeitswerten, der Preis ist also nicht verhandelbar. Freie Leistungen wie Wartung oder Beratung werden frei vereinbart, dort lohnt der Vergleich. Auf der Rechnung sollten hoheitliche und freie Positionen getrennt ausgewiesen sein.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?

Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.

Hintergrund und Begriffe

Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.