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Immobilienmakler in Ditzingen

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis kennt 2 Betriebe für Immobilienmakler in Ditzingen. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.

Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Immobilienmakler meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Ditzingen nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.

In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Immobilienmakler mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.

Verwaltungstechnisch gehört Ditzingen zum Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 25.318 Einwohner und die Postleitzahl 71254. Das ergibt etwa 0,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Immobilienmakler ist das eher dünn. Über alle Branchen zusammen sind für Ditzingen 158 Einträge erfasst. Mit 9.6 Kilometern Entfernung ist Stuttgart der nächste größere Ort, was die Auswahl in Ditzingen praktisch erweitert.

Betriebe im Verzeichnis

Wer in Ditzingen im Bereich Immobilienmakler arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Die Tätigkeit ist nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig, dazu kommt eine gesetzliche Weiterbildungspflicht mit fester Stundenzahl innerhalb eines Dreijahreszeitraums. Die Berufsbezeichnung selbst ist nicht geschützt, eine Vermögensschadenhaftpflicht üblich, aber nicht vorgeschrieben. Fragen Sie nach Erlaubnis, Versicherung und nach vergleichbaren Objekten, die tatsächlich verkauft und nicht nur inseriert wurden.

Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt, und die Gebühr ist auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Für Inserat und Besichtigung ist der Energieausweis Pflicht, seine Kennwerte müssen in der Anzeige stehen. Ein Alleinauftrag bindet für eine Laufzeit, dafür arbeitet der Makler mit mehr Einsatz, ein einfacher Auftrag lässt Parallelvermarktung zu.

Was üblicherweise angeboten wird

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Verkauf von Haus und Wohnung
  • Vermietung und Mietersuche
  • Exposé und Besichtigungen
  • Begleitung bis zum Notartermin

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Wer bei Immobilienmakler ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum

Was den Preis bestimmt

Nachträge sind bei Immobilienmakler der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.

Betriebe in der Nähe

Ditzingen gehört zu Landkreis Ludwigsburg. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.

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Die wiederkehrenden Fragen

Was kann ich von einem Makler verlangen?

Eine begründete Preiseinschätzung, vollständige Unterlagen, ein Exposé mit den gesetzlich geforderten Energieangaben, gesteuerte Besichtigungen und eine Rückmeldung zum Vermarktungsstand. Bei einem Alleinauftrag gehört ein regelmäßiger Bericht dazu. Lassen Sie sich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten des Auftrags vor der Unterschrift zeigen.

Wann wird die Provision fällig?

Erst wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, beim Immobilienkauf also nach der notariellen Beurkundung. Für Exposés, Besichtigungen und Inserate darf ohne besondere Vereinbarung nichts gesondert verlangt werden. Scheitert der Vertrag, entsteht kein Anspruch, auch nicht anteilig.

Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?

Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

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Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.