Schornsteinfeger in Drolshagen
Dieses Verzeichnis hat für Drolshagen noch keinen Betrieb im Bereich Schornsteinfeger erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 11.766Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 57489Postleitzahl
Ob es um Kehrung, Feuerstättenschau, Messung geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Drolshagen zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Drolshagen ist eine Kleinstadt mit etwa 11.766 Einwohnern. Betriebe im Bereich Schornsteinfeger arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Drolshagen ist Teil des Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 11.766 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 57489. Über alle Branchen zusammen sind für Drolshagen 62 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Gummersbach, rund 14.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Drolshagen in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Drolshagen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Torsten Bohl Siegburg, rund 46.6 km
- Guido Holtappels Köln, rund 50.7 km
- Uwe Bödeker Witten, rund 54.1 km
- Marc Lohmann Schornsteinfegermeister, Anlagenmechaniker SHK Warstein, rund 61.8 km
- Patrick Klotz Aßlar, rund 67.3 km
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Drolshagen kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Ein Teil der Arbeit ist Gefahrenabwehr. Ablagerungen im Schornstein können sich entzünden, und undichte Abgasanlagen führen zu Kohlenmonoxid im Wohnraum, das geruchlos ist. Deshalb wird bei der Feuerstättenschau auch die Verbrennungsluftversorgung geprüft, etwa im Zusammenspiel von Feuerstätte, Dunstabzugshaube und Lüftungsanlage in dichten Gebäuden. Diese Prüfung ist der Grund, warum der Zutritt zur Wohnung nötig ist.
Viele Betriebe bieten zusätzlich freie Leistungen an, etwa Dichtheitsprüfungen, die Wartung von Rauchwarnmeldern oder eine Energieberatung. Diese Leistungen sind nicht hoheitlich, Preis und Anbieter wählen Sie frei. Die Termine werden bezirksweise in Touren geplant, deshalb bekommen Sie ein Zeitfenster und keinen Wunschtermin. Wer nicht kann, sollte früh einen Ersatztermin vereinbaren.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Feuerstättenschau und Bescheinigung
- Abgasmessung an Heizungsanlagen
- Abnahme neuer Feuerstätten
- Beratung zu Kaminofen und Brennstoff
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Schornsteinfeger lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Zur Preisfrage
Wer bei Schornsteinfeger nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Nachbarorte
Drolshagen teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Kreis Olpe denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
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Nachgefragt
Wie kommen die Gebühren zustande?
Für hoheitliche Tätigkeiten gilt die bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung mit festen Arbeitswerten, der Preis ist also nicht verhandelbar. Freie Leistungen wie Wartung oder Beratung werden frei vereinbart, dort lohnt der Vergleich. Auf der Rechnung sollten hoheitliche und freie Positionen getrennt ausgewiesen sein.
Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
Für die Kehr- und Messarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ja, dafür kommt jeder im Kehrbuch eingetragene Betrieb infrage. Nicht wählbar sind die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bescheid, die bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die erledigten Arbeiten müssen Sie ihm fristgerecht nachweisen.
Was steht im Feuerstättenbescheid?
Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Hintergrund und Begriffe
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.