Schornsteinfeger in Erkelenz
Dieses Verzeichnis hat für Erkelenz noch keinen Betrieb im Bereich Schornsteinfeger erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 44.572Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 41812Postleitzahl
Diese Übersicht für Erkelenz richtet sich an alle, die Kehrung, Feuerstättenschau, Messung planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Bei Schornsteinfeger sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.
Erkelenz liegt im Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 44.572 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 41812. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 283 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Mönchengladbach, rund 15.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Erkelenz in der Regel mit an.
Wer ist gelistet?
In Erkelenz ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Ulrich Tiefes Korschenbroich, rund 19.2 km
- Marcus Kram Neuss, rund 29 km
- Der Schornsteinfeger Dormagen, rund 32.2 km
- Philipp Ritters Köln, rund 46.2 km
- Schornsteigfegermeister Schönewald Zülpich, rund 48.9 km
- Schornsteinfegermeister Manfred Schöpfer Euskirchen, rund 56.8 km
- Guido Holtappels Köln, rund 58.3 km
- Guido Lützen Schornsteinfegermeister Euskirchen, rund 63 km
Betriebe aus Erkelenz können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Der Schornsteinfeger arbeitet in zwei Rollen. Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nimmt er hoheitliche Aufgaben wahr, etwa die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid, und für diesen Bezirk ist er zugewiesen, nicht wählbar. Die im Bescheid aufgeführten Kehr- und Messarbeiten dürfen Sie dagegen von jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen, auch aus einem anderen Bezirk.
Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeit in welchem Zeitraum fällig ist. Wer sie von einem frei gewählten Betrieb erledigen lässt, muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht eine Formularbescheinigung vorlegen, sonst folgt eine Ersatzvornahme. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gilt eine bundesweite Gebührenordnung, die freien Arbeiten werden dagegen frei vereinbart.
Das gehört zum Leistungsbild
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Abgasmessung an Heizungsanlagen
- Abnahme neuer Feuerstätten
- Beratung zu Kaminofen und Brennstoff
- Prüfung von Lüftungsanlagen
Woran Sie Angebote messen
Vergleichen Sie bei Schornsteinfeger nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Was das kostet
Angebote für Schornsteinfeger unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Auch im Umland
Rund um Erkelenz bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
Weitere Branchen am Ort
Fragen und Antworten
Muss ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?
Für die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten besteht eine Duldungspflicht, das gilt auch für Mieter. Termine werden angekündigt, und bei Verhinderung lässt sich meist ein Ersatztermin vereinbaren. Wer den Zutritt dauerhaft verweigert, riskiert eine Anordnung der zuständigen Behörde und zusätzliche Kosten.
Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
Für die Kehr- und Messarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ja, dafür kommt jeder im Kehrbuch eingetragene Betrieb infrage. Nicht wählbar sind die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bescheid, die bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die erledigten Arbeiten müssen Sie ihm fristgerecht nachweisen.
Wie kommen die Gebühren zustande?
Für hoheitliche Tätigkeiten gilt die bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung mit festen Arbeitswerten, der Preis ist also nicht verhandelbar. Freie Leistungen wie Wartung oder Beratung werden frei vereinbart, dort lohnt der Vergleich. Auf der Rechnung sollten hoheitliche und freie Positionen getrennt ausgewiesen sein.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Zum Nachschlagen
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.