Zum Inhalt springen

Schornsteinfeger in Erkrath

Kurz gesagt

Für Erkrath ist im Bereich Schornsteinfeger noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.

Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Schornsteinfeger in Erkrath. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.

Der Auftragsbestand bei Schornsteinfeger schwankt in Erkrath stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.

Verwaltungstechnisch gehört Erkrath zum Kreis Mettmann (Nordrhein-Westfalen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 40699 kommen 43.801 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Erkrath 269 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Düsseldorf, rund 9.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Erkrath in der Regel mit an.

Wer ist gelistet?

In Erkrath ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Erkrath kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Der Schornsteinfeger arbeitet in zwei Rollen. Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nimmt er hoheitliche Aufgaben wahr, etwa die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid, und für diesen Bezirk ist er zugewiesen, nicht wählbar. Die im Bescheid aufgeführten Kehr- und Messarbeiten dürfen Sie dagegen von jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen, auch aus einem anderen Bezirk.

Neben Kehren und Messen prüft der Schornsteinfeger Abgaswege und nimmt neue Feuerstätten ab, ohne diese Abnahme darf ein Ofen nicht in Betrieb gehen. Für Kaminöfen gelten nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid, ältere Geräte mussten je nach Baujahr stufenweise nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.

  • Prüfung von Lüftungsanlagen
  • Abnahme neuer Feuerstätten
  • Beratung zu Kaminofen und Brennstoff
  • Kehrung von Schornstein und Ofen

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Prüfen Sie bei Schornsteinfeger, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich

Was den Preis bestimmt

Nachträge sind bei Schornsteinfeger der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.

Nachbarorte

In Nordrhein-Westfalen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Erkrath ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.

Weitere Branchen am Ort

Alle Branchen in Erkrath

Die wiederkehrenden Fragen

Muss ein neuer Kaminofen abgenommen werden?

Ja, vor der Inbetriebnahme prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, ob Feuerstätte, Abgasanlage und Verbrennungsluftversorgung zusammenpassen. Ohne diese Abnahme darf der Ofen nicht betrieben werden. Klären Sie die Eignung des Schornsteins am besten schon vor dem Kauf des Geräts, das erspart Fehlkäufe.

Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?

Für die Kehr- und Messarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ja, dafür kommt jeder im Kehrbuch eingetragene Betrieb infrage. Nicht wählbar sind die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bescheid, die bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die erledigten Arbeiten müssen Sie ihm fristgerecht nachweisen.

Muss ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?

Für die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten besteht eine Duldungspflicht, das gilt auch für Mieter. Termine werden angekündigt, und bei Verhinderung lässt sich meist ein Ersatztermin vereinbaren. Wer den Zutritt dauerhaft verweigert, riskiert eine Anordnung der zuständigen Behörde und zusätzliche Kosten.

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Begriffe dazu

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.