Schornsteinfeger in Felsberg
Dieses Verzeichnis hat für Felsberg noch keinen Betrieb im Bereich Schornsteinfeger erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 10.658Einwohner
- HessenBundesland
- 34587Postleitzahl
Ob es um Kehrung, Feuerstättenschau, Messung geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Felsberg zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Felsberg versorgt sich bei Schornsteinfeger typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Felsberg liegt im Landkreis Schwalm-Eder-Kreis in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 10.658 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 34587. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 94 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Kassel, rund 20.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Felsberg in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Felsberg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Wer in Felsberg im Bereich Schornsteinfeger arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Der Feuerstättenbescheid legt fest, welche Arbeit in welchem Zeitraum fällig ist. Wer sie von einem frei gewählten Betrieb erledigen lässt, muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fristgerecht eine Formularbescheinigung vorlegen, sonst folgt eine Ersatzvornahme. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gilt eine bundesweite Gebührenordnung, die freien Arbeiten werden dagegen frei vereinbart.
Viele Betriebe bieten zusätzlich freie Leistungen an, etwa Dichtheitsprüfungen, die Wartung von Rauchwarnmeldern oder eine Energieberatung. Diese Leistungen sind nicht hoheitlich, Preis und Anbieter wählen Sie frei. Die Termine werden bezirksweise in Touren geplant, deshalb bekommen Sie ein Zeitfenster und keinen Wunschtermin. Wer nicht kann, sollte früh einen Ersatztermin vereinbaren.
Leistungen im Überblick
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Feuerstättenschau und Bescheinigung
- Prüfung von Lüftungsanlagen
- Beratung zu Kaminofen und Brennstoff
- Abgasmessung an Heizungsanlagen
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Wer bei Schornsteinfeger ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
Kosten und Angebote
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Schornsteinfeger. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Felsberg einhalten kann.
Auch im Umland
Die Grenze von Landkreis Schwalm-Eder-Kreis ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Felsberg sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
Weitere Einträge am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Muss ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?
Für die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten besteht eine Duldungspflicht, das gilt auch für Mieter. Termine werden angekündigt, und bei Verhinderung lässt sich meist ein Ersatztermin vereinbaren. Wer den Zutritt dauerhaft verweigert, riskiert eine Anordnung der zuständigen Behörde und zusätzliche Kosten.
Was steht im Feuerstättenbescheid?
Er listet jede Feuerstätte im Gebäude mit den vorgeschriebenen Arbeiten und dem Zeitraum, in dem sie fällig werden. Erstellt wird er nach der Feuerstättenschau und gilt bis zur nächsten. Heben Sie ihn auf, denn er ist die Grundlage für Ihre Beauftragung und für den späteren Nachweis.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Gekennzeichnete, bezahlte Hervorhebungen stehen oben, danach von Kunden empfohlene Betriebe, dann wird nach Vollständigkeit der Angaben sortiert. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
Sterne oder Noten gibt es hier nicht. Wer mit einem Betrieb zufrieden war, kann ihn auf seiner Eintragsseite empfehlen. Die Empfehlung wird per E-Mail bestätigt und vor der Veröffentlichung geprüft.
Zum Weiterlesen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
