Apotheken in Garmisch-Partenkirchen
Aktuell stehen für Garmisch-Partenkirchen 9 Einträge zum Stichwort Apotheken im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 9Einträge
- 27.509Einwohner
- BayernBundesland
- 82467Postleitzahl
Apotheken ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Garmisch-Partenkirchen ein.
In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Apotheken mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.
Garmisch-Partenkirchen liegt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 82467 kommen 27.509 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 3,3 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Garmisch-Partenkirchen 967 Einträge erfasst. Mit 21.9 Kilometern Entfernung ist Murnau am Staffelsee der nächste größere Ort, was die Auswahl in Garmisch-Partenkirchen praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
Sie betreiben in Garmisch-Partenkirchen einen Betrieb im Bereich Apotheken und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Welches Präparat Sie bekommen, entscheidet nicht allein das Rezept. Krankenkassen schließen Rabattverträge, und die Apotheke muss in der Regel das rabattierte, wirkstoffgleiche Mittel abgeben, sofern die Praxis den Austausch nicht ausgeschlossen hat. Bei Lieferengpässen gelten erweiterte Austauschregeln. Das erklärt, warum die Packung anders aussieht als beim letzten Mal.
Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.
Was üblicherweise angeboten wird
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Botendienst nach Hause
- Rezepturen aus eigener Herstellung
- Arzneimittel auf Rezept und E-Rezept
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
Angebote richtig vergleichen
Achten Sie bei Apotheken darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Kosten und Angebote
Für Apotheken in Garmisch-Partenkirchen gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Betriebe in der Nähe
Wer in Garmisch-Partenkirchen vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Garmisch-Partenkirchen einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
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Die wiederkehrenden Fragen
Wie hoch ist die Zuzahlung auf ein Rezept?
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als das Mittel kostet. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wie finde ich die Notdienstapotheke?
Der Notdienst wechselt nach einem regionalen Plan der Apothekerkammer. Die diensthabende Apotheke steht im Aushang jeder Apotheke, in der Tagespresse und in den Notdienstsuchen der Kammern. Im Nacht- und Notdienst fällt eine gesetzlich festgelegte Zusatzgebühr an, die auch bei Zuzahlungsbefreiung zu zahlen ist.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Hintergrund und Begriffe
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.
