Pensionen und Gasthöfe in Garmisch-Partenkirchen
Dieses Verzeichnis kennt 75 Betriebe für Pensionen und Gasthöfe in Garmisch-Partenkirchen. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
- 75Einträge
- 27.509Einwohner
- BayernBundesland
- 82467Postleitzahl
Für Garmisch-Partenkirchen listet diese Seite Betriebe im Bereich Pensionen und Gasthöfe. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Bei Pensionen und Gasthöfe sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.
Verwaltungstechnisch gehört Garmisch-Partenkirchen zum Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Bayern). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 27.509 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 82467. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 27,3 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 940 Einträge. Murnau am Staffelsee liegt etwa 21.9 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Garmisch-Partenkirchen.
Betriebe im Verzeichnis
Einträge 1 bis 60 von 75, sortiert nach Vollständigkeit der Angaben. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet.
Seite 1 von 2 · 75 Einträge insgesamt
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Häufig gibt es kein Restaurant im Haus, dafür gelegentlich eine Gästeküche, und die Zahlung läuft öfter per Überweisung oder bar als über Karte. In Ferienorten sind Mindestaufenthalte und feste Anreisetage in der Hauptsaison üblich, außerdem wird Kurtaxe erhoben. Bei Ferienwohnungen kommt eine Endreinigungspauschale dazu, Bettwäsche und Handtücher werden mal gestellt und mal berechnet.
Zwischen Privatzimmer, Gästehaus, Pension und Ferienwohnung verlaufen fließende Grenzen, rechtlich hängt vieles an der Zahl der Betten und daran, ob Verpflegung angeboten wird. In einigen Städten ist die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum genehmigungs- oder registrierungspflichtig, dann steht eine Registriernummer im Inserat. Der Meldeschein ist auch im kleinsten Haus vorgeschrieben.
Was üblicherweise angeboten wird
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Halbpension auf Anfrage
- Gaststube für Hausgäste
- Wochen- und Langzeitpreise
- Stellplätze am Haus
Vor der Beauftragung klären
Bei Pensionen und Gasthöfe ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Was das kostet
Für Pensionen und Gasthöfe in Garmisch-Partenkirchen gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
In der Umgebung
In Bayern sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Garmisch-Partenkirchen ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
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Die wiederkehrenden Fragen
Was ist der Unterschied zum Hotel?
Weniger Zimmer, kein durchgehender Empfang, oft kein eigenes Restaurant und ein enger persönlicher Kontakt zu den Betreibenden. Dafür meist niedrigere Preise und mehr Ortskenntnis an der Tür. Leistungen wie tägliche Zimmerreinigung oder Zimmerservice sollten Sie nicht voraussetzen, sondern vorher erfragen.
Warum gilt in der Hauptsaison ein Mindestaufenthalt?
Weil ein Zimmer, das zwischen zwei längeren Aufenthalten eine Nacht leer bleibt, kaum noch zu vergeben ist und trotzdem gereinigt werden muss. Deshalb gibt es feste Anreisetage und Mindestnächte. Außerhalb der Saison entfällt das meist, dort lohnt die direkte Anfrage auch für eine einzelne Nacht.
Fällt Kurtaxe zusätzlich an?
In ausgewiesenen Kur- und Erholungsorten ja, sie wird pro Person und Übernachtung erhoben und vom Betrieb für die Gemeinde eingezogen. Im Zimmerpreis ist sie meist nicht enthalten. Im Gegenzug erhalten Sie eine Gästekarte, die örtliche Vergünstigungen einschließt.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Hintergrund und Begriffe
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.