Daniela Daus & Collegen - Wirtschaftsprüfung / Steuerberatung
Löberstraße 17, 35390 Gießen
Für den Bereich Steuerberater führt diese Seite 7 Betriebe in Gießen, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
Bei Steuerberater in Gießen scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.
Mittelstädte wie Gießen liegen bei Steuerberater oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Gießen liegt im Landkreis Gießen in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 94.996 Einwohner. Das ergibt etwa 0,7 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Steuerberater ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1248 Einträge. Mit 3.9 Kilometern Entfernung ist Wettenberg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Gießen praktisch erweitert.
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Bei einer Gründung fallen früh Weichenstellungen an: Rechtsform, steuerliche Erfassung beim Finanzamt, die Entscheidung über die Kleinunternehmerregelung und der Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer. Personenunternehmen zahlen Gewerbesteuer erst oberhalb eines Freibetrags, Kapitalgesellschaften nicht. Wer das erst nach dem ersten Jahr klärt, korrigiert später mit Aufwand, was am Anfang eine Entscheidung gewesen wäre.
Der Umgang mit Belegen hat sich verschoben: Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung, Rechnungen zwischen Unternehmen müssen elektronisch empfangen werden können, und Belege gehen überwiegend digital in die Kanzlei. Geschäftsunterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, die je nach Art verschieden lang sind. Wer die Struktur unterjährig hält, spart am Jahresende Aufwand und Gebühr.
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
Ein belastbarer Vergleich bei Steuerberater beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Bei Steuerberater trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
In Hessen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Gießen ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Üblich ist eine Aufteilung: Sie erfassen laufende Belege und Kassenvorgänge, die Kanzlei kontiert, bucht und erstellt Auswertungen und Abschlüsse. Je sauberer Ihre Vorarbeit, desto niedriger der Aufwand. Legen Sie die Schnittstelle im Mandatsvertrag fest, sonst entstehen doppelte Arbeiten und Streit über Nacherfassungen.
Die Prüfung wird mit Zeitraum und Umfang angeordnet, danach führt der Berater den Kontakt und begleitet die Auswertung. Stellen Sie die angeforderten Daten vollständig bereit, denn eine Verweigerung führt zu Schätzungen. Über die Feststellungen wird in einer Schlussbesprechung gesprochen, dort lässt sich vieles noch klären.
Innerhalb des Rahmens der Vergütungsverordnung ja, und für laufende Arbeiten lässt sich eine schriftliche Pauschale vereinbaren. Unterhalb des gesetzlichen Rahmens ist eine Vereinbarung nur in engen Grenzen zulässig. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn beide denselben Leistungsumfang beschreiben, also Buchführung, Abschluss und Erklärungen getrennt ausweisen.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
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